
Erstinformation Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger
Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen.
Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW bzw. der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (BauKaG NRW).
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antragstellung das Online-Verfahren zu nutzen. Nur dies ermöglicht auch die automatische Aufnahme in den Seminarkalender auf unserer Internetseite.
Erstinformation Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger
Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren