Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen
Informationen für Bildungsträger
Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen.
Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW bzw. der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (BauKaG NRW).
Registrierung/Antragstellung
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antragstellung das Online-Verfahren zu nutzen. Nur dies ermöglicht auch die automatische Aufnahme in den Seminarkalender auf unserer Internetseite.
Wir verbessern unser System für Sie
Aufgrund der Digitalisierung unserer Prozesse sind ab Montag, 9.12.2024, bis voraussichtlich Mitte Januar leider keine Registrierungen und Anträge im Portal für Bildungsträger möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Anträge auf Anerkennung von Fortbildungen, die bis 8.12.24 bei uns eingegangen sind, werden von uns bearbeitet.
Dokumente und Muster
- Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW (inkl. Anlage) (PDF) - gültig ab 01.01.2024
- Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetztes (DVO BauKaG NRW) - Stand: 14.3.2022
- Erläuterung zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung (PDF)
- Muster Teilnahmebescheinigung (Word-Dokument)
Ihre Ansprechpartner*innen
Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren