Informationen für Mitglieder

Die Mitglieder der Architektenkammer NRW üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet werden. Daher hat der Gesetzgeber geregelt, dass alle AKNW-Mitglieder ihre berufliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Fortbildungspunkten pro Jahr dokumentieren und auf Anfrage nachweisen müssen.

Lebenslanges Lernen ist in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung. 

Der Gesetzgeber überlässt es den Angehörigen des Berufsstandes selbst, die Erfüllung der Fortbildungspflicht zu überprüfen und hat diese Aufgabe der Architektenkammer NRW übertragen. Informationen dazu gibt es im Praxishinweis "Verpflichtende Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen". Die nähere Ausgestaltung der Fortbildung wird in der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW geregelt.

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Ihre Ansprechpartnerinnen

Petra Skupin

Fortbildungsnachweise

Telefon 0211 49 67-83
 Melanie Schmitt
Melanie Schmitt

Fortbildungsnachweise

Telefon 0211 49 67-83
 Birgit Witt-Kappertz
Birgit Witt-Kappertz

Fortbildungsnachweise

Telefon 0211 49 67-69