
Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren
Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen.
Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fortbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antragstellung das Online-Verfahren zu nutzen. Nur dies ermöglicht auch die automatische Aufnahme in den Seminarkalender auf unserer Internetseite.
Die Corona-Pandemie hat zu einer verstärkten Nachfrage nach Anerkennung von Online-Veranstaltungen geführt. Die nachfolgenden Hinweise sollen Bildungsträger bei ihren entsprechenden Anträgen unterstützen.
Architektin, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Auszeichnungsverfahren