Sachverständige/r werden

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestellt und vereidigt Sachverständige, die von Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders anerkannt sind (Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige). Daneben erkennt die AKNW speziell für das Baugenehmigungsverfahren in NRW Sachverständige für bestimmte Bereiche an (Staatlich anerkannte Sachverständige). Mit den beiden Qualifikationen können AKNW-Mitglieder je verschiedene Tätigkeiten wahrnehmen. 

Um in einem bestimmten Gebiet als Sachverständiger anerkannt zu werden, müssen Sie besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Da die Verfahren zur Bestellung bzw. zur Anerkennung verschieden sind, unterscheiden sich auch die Anforderungen.

1. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger müssen Sie - je nach Sachgebiet - besondere Fachkenntnisse nachweisen. Auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten ist mitzubringen. Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen. Ein Fachgremium bei der Architektenkammer NRW prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der Architektenkammer NRW erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.  Auskünfte über weitere persönliche und fachliche Anforderungen finden Sie in den Bestellungsvoraussetzungen zu den jeweiligen Sachgebieten.

Bestellungsvoraussetzungen und rechtliche Grundlage

Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat Informationen zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf seiner Homepage zusammengefasst: zum Internetauftritt des IfS. Informationen finden Sie auch im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de.

2. Staatlich anerkannte Sachverständige

Um als "Staatlich anerkannter Sachverständiger" tätig zu werden, benötigen Sie mehrere Jahre Berufserfahrung. Außerdem müssen Sie eine fachbezogene Tätigket in dem Bereich nachweisen, für den Sie anerkannt werden möchten. Im Anerkennungsverfahren für den Schall- und Wärmeschutz benötigen Sie zudem den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung. Im Bereich "Brandschutz" ist ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen, in dem Sie besondere Kenntnisse u. a. in der Brandschutzplanung, im baulichen Brandschutz, in der Baustofftechnologie, im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie in Berechnungsmethoden nachweisen müssen.

Informationen und rechtliche Grundlage

Bei weiteren Fragen zum Sachverständigenwesen helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.

Ihre Ansprechpartnerinnen

 Nicole Wiegel
Nicole Wiegel

Sachverständigenwesen

Telefon 0211 49 67-66wiegel@aknw.de