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EnEV: Bundesregierung beschließt Energieeinsparverordnung
10.05.2007 |
Für Neubauten oder die Änderung von Gebäuden verweist der Verordnungsentwurf auf die landesrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung. Die Voraussetzungen, wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude zu erstellen, finden sich in § 21 und § 29 der Verordnung. Nach der...