Die "Vertreterversammlung" (VVS) ist das oberste Organ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und wird alle fünf Jahre von den ca. 33.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern sowie Junior-Architektinnen und Junior-Architekten in geheimer Wahl gewählt. Aus den Reihen der Vertreterversammlung wird der Vorstand und der/die Präsident/in gewählt.
Die VVS fasst Beschlüsse zu den berufspolitischen Zielen und Maßnahmen der Architektenkammer. Sie beschließt die Satzung, die Wahlordnung, den Haushaltsplan und die Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Kammereinrichtungen und das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss. Außerdem ist die Vertreterversammlung verantwortlich für die Bildung von Ausschüssen und deren ehrenamtliche Besetzung sowie für die Bildung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen.
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihre Mitglieder sind in allen Funktionen, in die sie gewählt werden, ehrenamtlich tätig.
Die XIII. Vertreterversammlung wurde 2025 gewählt. Sie hat insgesamt 161 Mitglieder, die sich in folgende Fachrichtungen aufteilen:
| Fachrichtungen | Zahl der Mitglieder |
|---|---|
| Architektinnen und Architekten: | 125 |
| Innenarchitektinnen und Innenarchitekten: | 10 |
| Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten: | 9 |
| Stadtplanerinnen und Stadtplaner: | 9 |
| Junior-Mitglieder | 8 |