„Genieparagraf“: Sachverständigenausschuss jetzt bei AKNW ansässig

Die Zuständigkeit für den „Sachverständigenausschuss“, der über die Eintragung in die Architektenliste aufgrund des sogenannten „Genieparagrafen“ entscheidet, ist vom NRW-Städtebauministerium auf die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen übergegangen. Bisher hatte das Gremium, das aus zwölf Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen aus den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung besteht, im Auftrag des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport getagt.

14. April 2004von ros

Mit der Novellierung des Baukammerngesetzes zu Beginn dieses Jahres hat der Gesetzgeber sinnvoller weise entschieden, das Gremium künftig in die Struktur der Architektenkammer einzugliedern. AKNW-Vizepräsident Alfred Schlüter hieß die Fachleute des Sachverständigenausschusses "im zweifachen Sinne herzlich willkommen im Haus der Architekten", wo das Gremium künftig tagen wird. Für das Städtebauministerium bedankte sich Abteilungsleiter Rüdiger Stallberg für die langjährige, gute Zusammenarbeit.

Der Sachverständigenausschuss hat seit Gründung der Architektenkammer Anfang der 70er Jahre rund 2.800 Anträge auf Eintragung von Personen entschieden, die nicht über ein abgeschlossenes Fachstudium verfügen, sich aber über praktische Arbeiten im Architekturbereich für qualifiziert erachteten. Nach dem Baukammerngesetz müssen solche Antragsteller nachweisen, dass sie sich auf dem Gebiet der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung "besonders ausgezeichnet" haben. Der Ausschuss legt dabei einen sehr hohen Qualitätsmaßstab an. In der Regel wurden über die Jahre lediglich 3 - 5 Prozent der Antragsteller in die Kammer aufgenommen.

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