AKNW-Positionen: Umsetzung der Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Der Bund muss die Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis zum Jahr 2026 in praxistaugliches nationales Recht umzusetzen. Die Taskforce EPBD der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat dazu Positionen erarbeitet, in welchen Forderungen und Anregungen formuliert wurden.

28. Januar 2026von Simon Adenauer

Die Forderungen und Anregungen der BAK sind hier abrufbar.  Anhand fünf Leitideen der BAK zeigt die AKNW nun in einem Positionspapier auf, welche Bedeutung diese für das Land Nordrhein-Westfalen haben und wie die Umsetzung auf NRW-Ebene gelingen kann.

Neben bereits bestehen Positionen (Oldtimer-Regelung, Gebäudetyp E, Quartiersbetrachtung) wird auch der Zugriff der Mitglieder zur verpflichtend aufzubauenden digitalen Gebäudedatenbank gefordert. In diesem Kontext verweist die AKNW auch auf das Bundesregister Nachhaltigkeit. In Bezug auf Bauleitverfahren kommt dem sommerlichen Wärmeschutz ebenso wie dem klimaangepassten Bauen eine wichtige Rolle zu. Gleiches gilt für die Einführung von Gebäuderessourcenpässen. 

Positionen der Architektenkammer NRW zur „Umsetzung der Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)“ auf Ebene des Landes NRW (PDF)

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