Der Bund muss die Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis zum Jahr 2026 in praxistaugliches nationales Recht umzusetzen.
Die "Taskforce EPBD" der Bundesarchitektenkammer hat dazu ein Vorschlagspapier mit Positionen, Forderungen und Anregungen erarbeitet. Anhand fünf Leitideen der BAK zeigt die Architektenkammer NRW nun auf, welche Bedeutung diese für das Land Nordrhein-Westfalen haben, und und wie die Umsetzung auf NRW-Ebene gelingen kann.
Neben bereits bestehen Positionen (Oldtimer-Regelung, Gebäudetyp E, Quartiersbetrachtung) wird auch der Zugriff der Mitglieder zur verpflichtend aufzubauenden digitalen Gebäudedatenbank gefordert. In diesem Kontext verweist die AKNW auch auf das Bundesregister Nachhaltigkeit. In Bezug auf Bauleitverfahren kommt dem sommerlichen Wärmeschutz ebenso wie dem klimaangepassten Bauen eine wichtige Rolle zu. Gleiches gilt für die Einführung von Gebäuderessourcenpässen.
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