AKNW-Stellungnahme: Zukunft der Innenstädte

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des NRW-Landtags hat sich am 12.11.21 in einer mündlichen Anhörung mit zwei Anträgen auseinandergesetzt, die sich mit der Zukunft der Innenstädte befassen. In der Anhörung war die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen, wo sie durch ihren Hauptgeschäftsführer, Stadtplaner Markus Lehrmann, vertreten wurde.

16. November 2021von Damir Stipić

Der zugrundeliegende Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, „Innovationsraum Innenstadt und Einzelhandel im Strukturwandel stärken“ (Drucksache 17/13765), geht davon aus, dass die Corona-Pandemie wesentlich zu einer Beschleunigung des bereits eingesetzten Strukturwandels in den Innenstädten geführt habe, und dass ohne entsprechende Gegenmaßnahmen ein Sterben des Einzelhandels und damit ein Sterben der Innenstädte drohe. Der ebenfalls debattierte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - „Innenstädte – neue Räume für die Zukunft“ (Drucksache 17/14262) – fordert, dass die Kommunen rechtlich,  finanziell  und  personell besser ausgestattet werden, um ihre Gestaltungsfähigkeit der Innenstädte ausbauen zu können.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme sprach sich die Architektenkammer NRW u.a. für eine konsequente Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen „Innenstadtoffensive“ sowie für eine Novelle des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISSG NRW) aus. Letzteres war auch in der mündlichen Anhörung ein bestimmendes Themenfeld. Hier empfahl AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann u.a. eine Anpassung der notwendigen Quoren sowie eine umfassendere Verpflichtung auf die erlassenen Maßnahmen. Intensiv wurde überdies über Fragen zur Neuorientierung der Mobilität und der Neuaufteilung des öffentlichen Raums in der Stadt sowie zum Umgang mit Leerständen insbesondere in Erdgeschossbereichen diskutiert. Hier folgt die AKNW dem Leitbild einer nutzungsgemischten Innenstadt der Zukunft. Dazu gehören nach Überzeugung der Architektenkammer NRW neue Konzepte (Co-Dealing, Co-Working, Co-Living), die eine Umwandlung der Erdgeschosse vom Handel z.B. zu Dienstleistung, Handwerk, Wohnen ermöglichen.

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag „Innovationsraum Innenstadt und Einzelhandel im Strukturwandel stärken“ (PDF)

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