AKNW-Vorstand: Novellierung des Baukammerngesetzes
Das Berufsbild der Architektinnen und Architekten in Nordrhein-Westfalen wird fortgeschrieben. Der Vorstand befasste sich in seiner Sitzung am 2. März intensiv mit dem Entwurf für die Novellierung des Baukammerngesetzes des Landes NRW. „Vieles, was die AKNW über Jahre gefordert hat, findet sich in dem Novellierungsentwurf wieder“, fasste Kammerpräsident Ernst Uhing zusammen.
So soll der Kammer künftig die Aufnahme von Junior-Mitgliedern möglich sein. Zudem wird die Förderung der Baukultur und der Baukunst als grundsätzliche Kammeraufgabe hervorgehoben. „Nach langen Jahren und zahlreichen Gesprächen konnten wir mit unseren Argumenten überzeugen und erhalten nun – aller Voraussicht nach – ein fortschrittliches Baukammerngesetz für Nordrhein-Westfalen“, betonte Präsident Uhing.
Mit der Novellierung des Baukammerngesetzes werden auch europarechtliche Vorgaben umgesetzt, etwa die Implementierung der Berufsanerkennungsrichtlinie. Wie der Geschäftsführer und Justiziar der Kammer, Dr. Florian Hartmann, dem Vorstand erläuterte, nimmt der Gesetzentwurf zudem die Forderung der Kammer auf, in allen vier Fachrichtungen ein gelenktes Berufspraktikum zu etablieren. Für den AKNW-Ausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ unterstrich Vorstandsmitglied Claus Klein, dass künftig Mitglieder der Organe der AKNW für ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Berufsstand freigestellt werden sollen. Für die perspektivische Entwicklung des Berufsstandes wichtig wertete der AKNW-Vorstand die vorgesehene Regelung, dass die Kammer künftig Register besonderer Qualifikationen ihrer Mitglieder einrichten können soll. Die positive Stellungnahme mit Anregungen für Detailkorrekturen wurde vom Vorstand einstimmig beschlossen.
Teilhabebericht NRW
Anlässlich einer Anhörung vor dem Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu einem aktuellen „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen“ diskutierte der Vorstand den vorliegenden, 300 Seiten umfassenden Bericht. „Hier werden umfangreiche Zahlen und statistische Daten aufgelistet, ohne dass bislang konkrete politische Forderungen oder Ziele daraus abgeleitet würden“, kritisierten Gabriele Richter und Prof. Rolf-Egon Westerheide, die sich thematisch im Bereich der Teilhabe engagieren. Die Kammer gibt in ihrer Stellungnahme daher aus Sicht des Berufsstandes Hinweise für die politischen Schlussfolgerungen des Landtags. Zudem bietet die Kammer an, sich durch Expertengespräche, Best-Practice-Beispiele, Auszeichnungsverfahren oder Weiterbildungsangebote in den Diskurs einzubringen. Die Kammer hebt hervor, dass Nordrhein-Westfalen bereits baurechtliche Vorgaben für das barrierefreie Planen und Bauen formuliert habe, die deutlich über die Musterbauordnung hinausgehen. Das ausgeprägte Förderangebot für Menschen mit Schwerbehinderung wird von der AKNW gewürdigt. Bedeutsam für das Ziel der Teilhabe sei aber auch der weiterhin starke Rückgang der Zahl der geförderten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Von ehemals 1,5 Millionen Wohnungen im Jahr 1992 seien nur noch rund 460 000 Wohneinheiten übrig, die gegenwärtig noch der Sozialbindung unterliegen. „Dieser nicht wieder einzuholende Wegfall wird deutliche Folgen für die qualitativen und quantitativen Wohnbedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen haben“, schreibt die Architektenkammer NRW in ihrer Stellungnahme.
Neues Bauhaus Europa
Nordrhein-Westfalen sollte sich nach Überzeugung des Vorstands der Architektenkammer intensiv in das Projekt „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) der Europäischen Union einbringen. „Wir haben mit dem Hagener Impuls die Wurzeln des historischen Bauhauses hier im Land und stehen zugleich vor der Herausforderung, den Strukturwandel der Energiewirtschaft in den nächsten Dekaden auch in der Landesentwicklung und dem Städtebau umzusetzen. Damit kann NRW europaweit eine Vorreiterrolle einnehmen“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. Die AKNW will sich im engen Verbund mit dem Land NRW und dem Bauministerium dafür einsetzen, einen Wissensverbund zu bilden, der Forschung und konkrete Innovationsprojekte im Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens als Beiträge zum Neuen Bauhaus Europa realisieren kann. Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand berichtete, habe er diesen Vorstoß in einem Online-Hearing der Landesregierung NRW mit Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlamentes unterbreiten können.
Innenstadtoffensive NRW
Das NRW-Bauministerium hat der AKNW den Entwurf für eine „Gemeinsame Innenstadtoffensive NRW“ übersandt. In einem Netzwerk von kommunalen Akteuren und Institutionen auf Landesebene formuliert das Papier Ziele zur Transformation der Stadt. Der Ausschuss Stadtplanung der Architektenkammer NRW konnte das Papier ergänzen, das bislang vor allem aus der Perspektive des Einzelhandels formuliert ist. „Es ist wichtig, dass wir das Know-how der Stadtplanerinnen und Stadtplaner in den Prozess systematisch eingebringen“, hob Prof. Rolf-Egon Westerheide, Vorsitzender des AKNW-Ausschusses Stadtplanung, hervor. Der Vorstand bat darum, die AKNW intensiv in die weiteren Gespräche zur Ausformulierung der Initiative einzubringen.
Digital Mondays laufen weiter
Die AKNW wird die im Frühjahr 2020 gestartete Veranstaltungsreihe „Digital Mondays“ im Mai 2021 fortsetzen. Jeweils an den Montagabenden werden online die Themen „Digitales Entwerfen“, „Maschinelles Sehen und Gestalten“, „Digitale Fabrikation“ sowie „Smart Cities“ als Schwerpunktvorträge mit anschließender Diskussion präsentiert werden. „Wir gehen von einer großen Nachfrage aus“, unterstrich Martin Friedrich als Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Digitalisierung“. Der Vorstand sah das genauso und stimmte der Durchführung einstimmig zu.
Runder Tisch der Landeshauptstadt
Die Corona-Pandemie hat in zahlreichen Kommunen zu Problemen im Ablauf von Baugenehmigungsverfahren geführt. Die Planungsdezernentin der Landeshauptstadt Düsseldorf, Cornelia Zuschke, hat die AKNW in dieser Frage zu einem „Runden Tisch“ eingeladen. Der Vorstand wertete den Vorstoß als zielführende Aktion, um – stellvertretend in der Landeshauptstadt – Probleme und Lösungen zu diskutieren; und zwar „in einer Einheit des Berufsstandes, von freischaffenden Antragstellern und angestellten Kolleginnen und Kollegen in den Genehmigungsbehörden“, wie Vorstandsmitglied Jochen König hervorhob.
„Wie entwerfen wir unsere Zukunft?“
Unter diesem Titel soll am 19. Juni der „Innenarchitektentag 2021“ stattfinden. Diskutiert werden „drei Schwerpunktthemen, die weltweit gleichermaßen im Fokus stehen“ – so der Vorsitzende des Ausschusses Innenarchitekten, Vorstandsmitglied Martin Müller - und die nun aus Sicht der Innenarchitektur beleuchtet werden sollen: Klimaschutz, Digitalisierung und Folgen der Pandemie. Der Vorstand beschloss, dass der Innenarchitektentag 2021 als Online-Veranstaltung durchgeführt werden soll.
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