Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Stellenbesetzung richtig gemacht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Stellenbesetzung richtig gemacht

Seit August 2006 ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll Menschen vor Benachteiligungen im Arbeitsleben aus Gründen der ethnischen Herkunft, Alters, Geschlechts, sexuellen Identität, Behinderung, Religion oder Weltanschauungschützen. Was müssen Arbeitgeber beachten, was hat sich für Personalentscheider geändert? - Informationen zur beruflichen Praxis.

13. April 2010

Wo gilt das AGG?
Der Schwerpunkt des Gleichbehandlungsgesetzes liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf. Die Bestimmungen gelten gleichermaßen für Arbeitgebende, Arbeitnehmer/innen und für Auszubildende. Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Bereich des Zivilrechts, also der Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Darunter fallen Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern und Vermietern. 

Was ist eine Diskriminierung?
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation ohne sachlich rechtfertigenden Grund aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erhält. Das AGG (§ 3) verwendet hierfür den Begriff der Benachteiligung, wobei verschiedene Formen unterschieden werden.So darf in Stellenangeboten niemand benachteiligt werden. Ausnahmen sind erlaubt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Zum Beispiel: Eine Stellenausschreibung fordert Berufserfahrungen eines Architekten. Diese sind unerlässlich, daher ist die Einschränkung gerechtfertigt. Ein anderes Beispiel: Schreibt ein Arbeitgeber eine Stelle aus, wonach ein Mitarbeiter gesucht wird, der nicht älter als 35 Jahre ist, liegt eine Benachteiligung wegen des Alters vor. Wenn die Agentur für Arbeit ein Stellenangebot betreut, werden selbstverständlich alle Vorgaben des AGG beachtet. 

Der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit ist unter der Hotline-Nummer (0 18 01) 66 44 66. Der Arbeitgeber-Service vor Ort ist Ansprechpartner, wenn es um Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für Arbeits- oder Ausbildungsplätze, maßgeschneiderte Qualifizierungen oder Zuschüsse bei Einstellungen geht.

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