Eindringlicher Appell gegen den „Bau-Turbo“ § 246e BauGB: Für mehr bezahlbaren Wohnraum sowie eine gerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure und Verbände warnt, dass § 246e BauGB kein Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise ist, sondern bestehende Probleme verschärfen wird.
Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Deutschen Bundestag fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen eines gemeinsamen Appells die Streichung des § 246e aus dem Gesetzentwurf. Der geplante § 246e soll weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschleunigen. Aus Sicht der Autor*innen droht § 246e jedoch Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken. § 246e torpediert eine nachhaltige Stadtentwicklung und droht so die Qualität des Wohnraums zu beeinträchtigen und das soziale Gefüge in unseren Städten zu destabilisieren.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist dringend notwendig, muss aber im Einklang mit sozialen Belangen und dem Schutz der Umwelt erfolgen. Dies erfordert dringende und umfassende Reformen, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen. Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen Innenentwicklung, der Sanierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden und der intelligenten Nachverdichtung liegen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ohne die Umwelt weiter zu belasten.
Die Hauptkritikpunkte an dem geplanten Paragrafen 246e des BauGB sind:
Das gemeinsame Forderungspapier finden Sie hier (PDF: Download).
Weiterführende Links zum Thema/ zur Website der Bundesarchitektenkammer:
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