Barrierefreies Bauen: DIN 18040-2 erschienen
Mit Ausgabedatum vom September 2011 ist die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlage - Teil 2: Wohnungen" erschienen. Gemeinsam mit der DIN EN 81-70 "Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschl. Personen mit Behinderungen" ersetzt die neue Norm die bisherige DIN 18025 Teil 1 und Teil 2. Gegenüber der Vorgängernorm wurden die Inhalte grundlegend überarbeitet und umstrukturiert, wurden sensorische Anforderungen neu aufgenommen und Schutzziele definiert.
Die Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus bis zum Eingang der barrierefreien Wohnungen einschließlich des Eingangsbereichs, der Aufzüge, Flure und Treppen muss grundsätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Innerhalb der Wohnungen wird dagegen unterschieden, ob Wohnungen barrierefrei nutzbar sind oder es sich um barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen handelt. So muss in jedem Wohnraum einer barrierefreien Wohnung zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen wenigstens eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm vorhanden sein, während die rollstuhlgerechte Wohnung eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm benötigt.
Die Norm gilt für Neubauten, kann aber sinngemäß auch bei Umbauten oder Modernisierung angewendet werden. In der Regel nennt die Norm zu den einzelnen Abschnitten zunächst Schutzziele als Voraussetzung für die Barrierefreiheit. Danach wird aufgezeigt, wie das Schutzziel erreicht werden kann. „Damit ergibt sich die Möglichkeit, kreativ auf die jeweilige Situation abgestimmte Planungsalternativen zu finden“, bewertet Vera Schmitz diesen Ansatz. Die Architektin und Innenarchitektin aus Oberhausen hat die AKNW im Normenausschuss vertreten und gehört zum Team der Referenten der Akademie zum barrierefreien Bauen.
Wie im Teil 1 der Norm, der mit seinem Geltungsbereich für öffentlich zugängliche Gebäude bereits Ende vergangenen Jahres erschienen ist, werden in der Norm Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit sensorischen Einschränkungen gestellt. Hierzu wird das „Zwei-Sinne-Prinzip“ eingeführt, bei dem eingeschränkte Wahrnehmungen eines Sinnes durch Sehen, Fühlen und Tasten oder durch Hören ausgeglichen werden. Vera Schmitz erläutert: „In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass Bedienelemente visuell kontrastierend gestaltet und taktil wahrnehmbar sind. Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzuzeigen, bei Türsummern ist die Freigabe optisch oder durch fühlbare Vibration zu signalisieren.“
Mit dem Erscheinen beider Normteile der DIN 18040 sind die Anforderungen an barrierefreies Bauen für den Gebäudebereich abgeschlossen. Für die Verkehrs- und Außenanlagen wird unter dem Arbeitstitel DIN 18070 eine neue Norm erarbeitet. Bis zu deren Veröffentlichung gilt Teil 1 der DIN 18024 weiter.
Die neue DIN 18040, Teil 2, wird im Zuge der regelmäßigen Aktualisierung des Normenportals Architektur Anfang Oktober 2011 unter www.normenportal-architektur.de eingestellt.
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