Friederike Proff (AKNW-Vizepräsidentin, r.) sprach mit der Landesbehindertenbeauftragten Claudia Middendorf (MAGS NRW) über den Ausbau der Barrierefreiheit im Wohnungbau. Michèle Eichhorn (Polit. Referentin AKNW) begleitete den fachlichen Austausch. – Foto: Architektenkammer NRW

Barrierefreiheit: Austausch der AKNW mit der Landesbehindertenbeauftragten NRW

Wie barrierefreies Planen und Bauen im Wohnungssektor konsequent umgesetzt werden kann, war Thema eines fachlichen Austauschs zwischen Friederike Proff, Vizepräsidentin der Architektenkammer NRW (AKNW), und Claudia Middendorf, Landesbehindertenbeauftragte des Landes Nordrhein‑Westfalen, im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

14. April 2026von Michèle Eichhorn

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Barrierefreiheit als selbstverständlicher Bestandteil zukunftsfähigen Bauens – insbesondere im Wohnungsbau. Einigkeit bestand darin, dass barrierefreies Bauen im Neubau Standard werden müsse. Die häufig angeführte Sorge vor erheblichen Mehrkosten bestätigt sich dabei nicht: Der finanzielle Mehraufwand ist gering, die Vorteile sind groß und kommen allen Nutzerinnen und Nutzern zugute.

Positiv hervorgehoben wurden innovative Projekte nordrhein-westfälischer Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, die zeigen, dass Barrierefreiheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit vereinbar sind. Auch der Wohnungstausch, insbesondere im ländlichen Raum, könne dazu beitragen, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen, zeigten sich Proff und Middendorf einig.

Eine besondere Herausforderung bleibe der Umgang mit dem Gebäudebestand. Hier gelte es, unterschiedliche Bedarfe – etwa von mobilitäts‑, seh‑ oder höreingeschränkten Menschen – differenziert zu berücksichtigen. „Gerade im Bestand sind individuelle, kontextbezogene Lösungen unverzichtbar“, betonte AKNW-Vizepräsidentin Friederike Proff.

Zum Abschluss vereinbarten Friederike Proff und Claudia Middendorf, den fachlichen Austausch fortzusetzen und sich weiterhin gemeinsam für die Stärkung des barrierefreien Bauens in Nordrhein‑Westfalen einzusetzen.

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