Baulandmobilisierungsgesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.

22. Juni 2021

Das Gesetz zielt auf schnelleres Aktivieren von Bauland und mehr bezahlbarer Wohnraum. Im Kern werden Beschlüsse der Baulandkommission umgesetzt. Änderungen im BauGB betreffen u.a. über den von den Kammern kritisierten § 13b BauBG die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Die Kommunen können gemäß § 176a BauGB ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung aufstellen und erhalten über § 201a BauGB eine  Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Ferner wird in der BauNVO über § 5a das dörfliche Wohngebiete eingeführt. Die bisherigen Obergrenzen des § 17 BauNVO werden zu Orientierungswerten für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung.

Mehr Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt

 

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