BauO NRW 2018: Handlungsempfehlungen des Bauministeriums
Das NRW-Bauministerium hat neue Handlungsempfehlungen zur BauO NRW 2018 herausgegeben. Grundlage sind die Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbhörden im Herbst 2018. Damit wird in modifizierter Fassung die Tradition der "Niederschrift der Dienstbesprechungen" fortgesetzt.
Zu Fragen zur Anwendung der BauO NRW 2018 werden für die Behörden aber auch für die Entwurfsverfasser klärende Hinweise gegeben. Die Handlungsempfehlungen können zudem als Vorgriff auf die Verwaltungsvorschrift angesehen werden, die zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen soll. Angefügt sind Muster für die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters zu Abgasanlagen und für die Unternehmerbescheinigung genehmigungsfreier Anlagen wie z. B. Blockheizkraftwerke, Warmwasserversorgungsanlagen oder Abwasseranlagen.
Teilen via