Bundesrat sichert Modernisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Architektenkammer NRW begrüßen die Zustimmung des Bundesrates zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und effizientere Vergabeverfahren und wahrt zugleich den Grundsatz der losweisen Vergabe als zentrales Element des Mittelstandsschutzes.

11. Mai 2026von BAK / AKNW

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, Vergabeverfahren insbesondere auf Bundesebene zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Katja Domschky, Präsidentin der Architektenkammer NRW erklärt: „Dass der Gesetzgeber am Leitbild der losweisen Vergabe festhält, ist ein wichtiger Erfolg für Wettbewerb und qualitätsvolle Planung. Gerade für die Vielfalt der Planungsbüros – insbesondere für kleinere und mittelständische Strukturen – bleibt damit ein fairer Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Zugleich bringt die Neuregelung neue Verantwortung für die Auftraggeber mit sich: Die vorgesehenen Ausnahmen dürfen kein Routineinstrument werden. Entscheidend wird sein, wie sie in der Praxis begründet und angewendet werden. Die Architektenkammer Nordrhein‑Westfalen wird die Anwendung der Neuregelung aufmerksam begleiten und sich weiter dafür einsetzen, dass Beschleunigung nicht zulasten von Qualität, Baukultur und Planungssicherheit geht.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das auch bleiben. Der zur losweisen Vergabe gefundene Kompromiss sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen und ermöglicht, dass die Gelder aus den Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller in die Umsetzung kommen. Das jahrelange Tauziehen um zentrale vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit erschwert und dringend notwendige Investitionen verzögert. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen und sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seinem Anspruch gerecht wird, Geschwindigkeit und Qualität gleichermaßen zu sichern.“

Weitere Informationen auch hier: Bundestag verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz (News-Meldung vom 24.04.2026)

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