Novelle der Landesbauordnung NRW 2018 jetzt auf Recht.NRW verfügbar

Nach Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung NRW 2018 (auch als „BauCode NRW“ bezeichnet) ist die Novelle nun offiziell auf dem Landesportal Recht.NRW einsehbar und wird zum 1. September 2026 in Kraft treten.

06. August 2026von Angela von Hall

Die Novelle ist hier auf Recht.NRW abrufbar.

Im Fokus der aktuellen Novellierung stehen der konsequente Abbau von Bürokratie, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie höhere Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen – wie der dringend benötigten Schaffung von Wohnraum, der Förderung von Umnutzungen im Bestand und der fortschreitenden Digitalisierung – war eine Modernisierung des Bauordnungsrechts notwendig.

Gemeinsam mit der Ingenieurkammer-Bau NRW hat sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, praxisnahe Erleichterungen – wie etwa die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Etablierung der sogenannten „Oldtimerregelung“ – zu verankern, um bürokratische Hürden spürbar zu senken und Wirtschaftlichkeit zu steigern.

Die AKNW informierte bereits hier zu den wichtigsten Änderungen.

Gemeinsame Synopse 

Um allen Planenden die praktische Arbeit mit den neuen Regelungen von Beginn an zu erleichtern, stellen die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW in bewährter Kooperation auch zu dieser Novelle wieder eine übersichtliche Synopse zur Verfügung. Die Synopse mitsamt allen Erläuterungen wird spätestens zum 1. September 2026 auf einer eigens dafür eingerichteten Website online gehen. Wir werden den Start der neuen Website noch einmal gesondert mitteilen.

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