DIN-Entwicklung: Treppen-Norm überarbeitet
Im Juni 2011 ist die DIN 18065 „Gebäude-treppen“ neu erschienen. Die inhaltlichen Aussagen der bisherigen Ausgabe von Januar 2000 wurden überarbeitet und umstrukturiert. Die Architektenkammer NRW war in dem Arbeitsgremium im Normenausschuss Bauwesen durch den Recklinghauser Architekten Diethelm Thielemann vertreten.
Die Norm gilt werkstoffunabhängig für Treppen aus beliebigen Baustoffen; sie gilt allerdings nicht für den Schiffs- oder Maschinenbau, aber auch nicht für Freitreppen im Gelände. „Die Norm ist anwenderfreundlicher gestaltet worden“, fasst Architekt Diethelm Thielemann zusammen, „da sie die Anforderungen an Gebäude im Allgemeinen und an Ein- und Zweifamilienhäuser in Tabellenform gegenüber stellt.“ Diese grundlegende Umstrukturierung betrifft die Hauptabmaße, die Angabe von Toleranzen sowie die darstellenden Erläuterungen im normativen Anhang.
Regelungen zu gewendelten Trittstufen sind hinzugekommen. Zur Vorsicht rät Thielemann bei abgerundeten Stufenvorderkanten. „Wer z. B. mit Florentiner-Fliesen arbeitet, sollte darauf achten, dass die Auftrittlänge nur bis zur Ausrundung zählt, wenn diese einen Radius von mehr als 8 mm hat. Bei beengten Platzverhältnissen können die dann fehlenden wenigen Zentimeter entscheidend sein, vor allem wenn eine Material-Entscheidung erst sehr spät getroffen wird.“
Die Festlegungen der Norm stellen sicher, dass die grundsätzlichen Anforderungen der Landesbauordnungen an Treppen erfüllt werden. Dies betrifft die sichere Begehbarkeit in der alltäglichen Benutzung ebenso wie die sichere Benutzung der Treppe als Teil des Rettungswegs im Brandfall. Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht können über die Festlegungen der Norm hinaus gehen. Zum Beispiel sind in Arbeitsstätten Wendel- und Spindeltreppen im Verlauf des ersten Rettungsweges unzulässig, oder die zulässigen Geländerhöhen anders geregelt. Ist mit der Anwesenheit von Kleinkindern zu rechnen, sollten Treppen mit geeigneten Maßnahmen gegen unbeaufsichtigtes Betreten gesichert werden. Soweit barrierefreies Bauen erforderlich ist, sind die Festlegungen durch entsprechende Regelungen der Landesbauordnung und der Normen zu beachten.
Die Neufassung DIN 18065: 2011-06 wird in die nächste vierteljährliche Aktualisierung des Normen-Portals Architektur www.normenportal-architektur.de übernommen.
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