Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt

Am 24. Februar 2026 einigten sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Das Eckpunktepapier sieht u.a. neue Regelungen für den Gebäudebestand, eine allgemeine Grüngasquote zur Unterstützung des Hochlaufs von Biomethan und Wasserstoff, Vereinfachungen in der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere für kleinere Kommunen sowie die Schaffung eines neuen rechtlichen Rahmens für Fern- und Nahwärmenetze, vor.

02. März 2026

Das in der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2023 aufgenommene so genannte „Heizungsgesetz“ soll ersatzlos gestrichen werden. Vorgesehen ist eine „Bio-Treppe“ für neu eingebaute Heizungen mit einem sukzessive steigendem Anteil CO2-neutraler Brennstoffe. Das novellierte GMG soll, so die Vorstellung der Bundesregierung, am 1. Juli 2026 in Kraft treten. 

Die Architektenkammer NRW begrüßt die in den Eckpunkten vorgesehene Verankerung des Quartiersansatzes sowie die grundsätzliche Absicht, das derzeitige Gebäudeenergiegesetz (GEG), zu entbürokratisieren. Nach Auffassung der AKNW ist insbesondere hinsichtlich des Quartiersansatzes eine Verzahnung der Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung mit den künftigen Regelungen des GMG sicherzustellen.

Die AKNW kritisiert allerdings, dass die Vorgabe, wonach mindestens 65 Prozent der mit einer Heizungsanlage bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss, entfällt. Die Architektenkammer NRW verweist in diesem Zusammenhang auf die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD), die die Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor als wesentliche Maßnahme deklariert, gerade weil fast 75 % des Gebäudebestands nach den derzeitigen Gebäudestandards ineffizient sind. Die Umstellung auf regenerative Energien – insbesondere im Bestand – ist laut AKNW obligatorisch, um die Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. 

Aus Sicht der Architektenkammer NRW sind die in den Eckpunkten der Bundesregierung angedachten Streichungen und Vereinfachungen kein Beitrag, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen. Überdies ist ein alternativer Pfad hin zur Emissionsfreiheit nicht erkennbar. Die AKNW weist auch unter Berücksichtigung der sich stetig verknappenden Ressourcen auf die weiterhin uneingeschränkt möglichen Einbauten von Gas- und Ölheizungen hin. 

Die AKNW begrüßt die von der Bundesregierung in den Eckpunkten vorgesehene Technologieoffenheit und erwartet, dass diese mit den nationalen Klimazielen und den europäischen Vorgaben vereinbar ist. (vgl. https://bak.de/geg-novelle-2026-planung-staerken-investitionen-ermoeglichen-transformation-umsetzen/). 

Nordrhein-Westfalen geht bei der verpflichtenden Nutzung von Solarenergien mit gutem Beispiel voran, sieht die Landesbauordnung dies bereits verpflichtend vor. 

Die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung der Umsetzungsfrist der EPBD lehnt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ab. Insbesondere der Bestand, der nach dem „Easy First“- Prinzip saniert werden muss, bietet erhebliches Potenzial zur Senkung des Energiebedarfs. 

Sinnvoller als die nun angestrebten Maßnahmen erscheint der AKNW die Verankerung einer Ökobilanzierung als bautechnischen Nachweis in der Landesbauordnung NRW. 

Eine Ökobilanzierung sollte zudem auf Bundes- und Landesebene sowohl im Bestand als auch im Neubau Grundlage für die Ausschüttung von Fördermitteln sein. Als wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument findet sie im Eckpunktepapier bisher leider keine Erwähnung. 

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