Einführung „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ in NRW
Das „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“ (BNB) wurde bereits 2011 seitens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat als Verfahren vorgestellt, um die Umsetzung der Ziele des „Leitfadens für Nachhaltiges Bauen“ des Bundes quantitativ bewerten zu können.
Dieses Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, der die verschiedenen Lebenszyklusphasen von Gebäuden unter ökologischer, ökonomischer, soziokultureller Qualität und den technischen und prozessualen Aspekten berücksichtigt. Der Bund als öffentlicher Auftraggeber sieht sich damit in einer Vorbildfunktion und hat die Anwendung des BNB verbindlich geregelt.
Einführung in NRW
Im Herbst 2021 hat nun auch die nordrhein-westfälische Landesregierung per Runderlass das BNB Bewertungssystem für Landesbauten eingeführt. Im Erlass stellt die Landesregierung klar, dass das BNB angewandt werden soll, um die baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Betroffen sind davon in erster Linie u.a. die Baumaßnahmen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen, der Universitätsklinika sowie der Hochschulen, soweit diese mit Landesmitteln in eigener Zuständigkeit errichtet werden.
Explizit wird darauf hingewiesen, dass dies auch in Fällen Öffentlich-Privater-Partnerschaften beziehungsweise externer Anmietungen von Neubauten oder grundlegender Modernisierungen gilt.
Details und die exakten Regelungen sind dem Runderlass zu entnehmen. Der Runderlass tritt 6 Monate nach der Veröffentlichung, also voraussichtlich im Frühling 2022, in Kraft. Er ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Alle weiterführenden Informationen, aktuelle Entwicklungen und Veröffentlichungen seitens des Bundes finden Sie unter den folgenden Internetseiten:
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