Erläuterungen zur Sonderbauverordnung

Zum 15. November 2019 traten verschiedene Änderungen in der Sonderbauverordnung in Kraft. Die Änderungen sind in erster Linie der Anpassung an die BauO NRW 2018 geschuldet.

14. Januar 2020

Materielle Änderungen gehen auf die Überprüfung der Verordnung auf mögliche baukostensteigernde Regelungsinhalte, aber auch auf die Anpassung an die entsprechenden Mustervorschriften der Bauministerkonferenz zurück.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat nunmehr zum Teil 1 Versammlungsstätten und zum Teil 2 Beherbergungsstätten Erläuterungen herausgegeben. Diese stellen zunächst synoptisch die aktuellen Änderungen der Fassung aus 2016 gegenüber. Im Anschluss werden die einzelnen Paragraphen erläutert. Li

Die Erläuterungen zur Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW (Sonderbauverordnung SBauVO) finden Sie hier (Pdf).

Hier gelangen Sie zur Informationsseite über die Landesbauordnung.

 

Teilen via