EU-Vergaben: Neue EU-Schwellenwerte ab 01 Januar 2026.

Die Schwellenwerte, ab deren Erreichen ein Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 geringfügig gesenkt.

11. November 2025
  • Öffentliche Bauaufträge: 5.404.000 Euro (bis 31.12.2025: 5.538.000 Euro)
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden:  140.000 Euro (bis 31.12.2025: 143.000 Euro)
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger („subzentraler“) öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro (bis 31.12.2023: 221.000 Euro)

Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.

Die Schwellenwerte wurden in der Verordnung 2025/2152 vom 23. Oktober 2025 veröffentlicht.
 

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