Fachjury bewertet Vorschläge für UNESO-Welterbestätten in NRW

Die aktuellen Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen für die Weltkulturerbeliste der UNESCO sollen nach Empfehlung einer Fachjury überarbeitet werden. Wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Juni berichtete, übergab die Jury jetzt ihren Abschlussbericht an Ministerin Ina Scharrenbach. Das Landes-kabinett werde im Sommer entscheiden, welcher Vorschlag an die Bundesregierung aus Nordrhein-Westfalen gerichtet wird.

11. Juni 2021von Herbert Lintz

Allen Projekten empfiehlt die Jury eine Weiterentwicklung der Anträge:

Die Düsseldorfer Gasbeleuchtung sei zu Recht in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen, ein universeller Zeugniswert dürfte aber angesichts der zahlreichen Sachzeugen der städtischen Gasbeleuchtung in anderen Städten (z.B. Berlin) schwer darstellbar sein. Die Jury empfiehlt eine weitere Erforschung.

Im jüdisch-mittelalterlichen Viertel Köln sieht die Jury das Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes und empfiehlt einen Erweiterungsantrag mit anderen, vergleich-baren Stätten in Deutschland.

Die Müngstener Brücke hat nach Einschätzung der Jury hohes Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes, welchen eine serielle, transnationale Nominierung der Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts haben könnte. Allerdings sei eine Ergänzung und Überarbeitung des vorliegenden Antrags notwendig.

Der industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet spricht die Jury zwar das Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen Wertes zu; dem vorliegenden Antrag gelinge es aber nicht, diesen überzeugend darzulegen. Eine grundlegende Überarbeitung sei bei dem engen Zeitplan des nationalen Verfahrens nach Ein-schätzung der Fachjury nicht leistbar. Zu diesem Antrag hatte sich der Vorstand der AKNW in seine Sitzung am 4. Mai 2021 ebenfalls skeptisch geäußert.

Den Abschlussbericht finden Sie hier

 

Teilen via