Vorstand reagiert auf Baustoffkostenexplosion

Der aktuell dramatische Anstieg von Baumaterialkosten beschäftigte den Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 5. Mai. „Auf vielen Baustellen fehlt es an Material, was auch die Architekturbüros vor gewaltige Probleme stellt“, berichtete Kammerpräsident Ernst Uhing. Preissteigerungen um bis zu 300 Prozent etwa beim Baustoff Holz bedeuteten für Planung und Kostenkalkulation ganz neue Herausforderungen.

05. Mai 2021

Auch viele weitere Baustoffe steigen gegenwärtig im Preisniveau um etwa ein Drittel. Wie Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand berichten konnte, bietet die Architektenkammer NRW bereits Handlungsempfehlungen für Mitglieder auf ihrer Homepage an zu der Frage, wie mit entsprechenden Ausfällen und Kalkulationen umgegangen werden kann. Zudem habe die Kammer das Thema in der „Baukostensenkungskommission“ des NRW-Bauministeriums angesprochen. Auch in der „Allianz für mehr Wohnungsbau“ sei das Thema positioniert.

Der Preisanstieg ist ein Alarmzeichen, dass über die Folgen globaliserter Rohstoffmärkte noch nicht intensiv genug diskutiert wird.
AKNW-Präsident Ernst Uhing

In seiner Diskussion warf der Vorstand die Frage auf, ob auch die Nachhaltigkeit von Baustoffen neu bewertet werden müsse, wenn zunehmend lange Transportwege den CO2-Fußabdruck veränderten. Der Vorstand beschloss, auch das Thema Recycling und Urban Mining in die Überlegungen einzubeziehen. „Der Preisanstieg ist ein Alarmzeichen, dass über die Folgen globalisierter Rohstoffmärkte für Deutschland nicht ausreichend diskutiert wird“, erklärte Präsident Ernst Uhing.

Klimaanpassungsgesetz

Das künftige Klimaanpassungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll Handlungsfelder für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung definieren. „Unsere Stellungnahme hebt darauf ab, dass dies im Sinne integrierter Ansätze über planerische Vorsorge auf allen Maßstabsebenen von Landschaft, Stadtregion über Stadt, Quartier bis hin zum Hochbau umgesetzt werden muss“, berichtete Friedhelm Terfrüchte.

Der Landschaftsarchitekt im Kammervorstand ergänzte, dass dazu auch das Bekenntnis zum urbanen Raum als relevanter Bereich sowie zu einer dreifachen Innenentwicklung als Schnittstelle zwischen Städtebau, Freiraumplanung und Mobilitätswende einerseits und Klimaschutz und Klimaanpassung andererseits gehören müsse. Eine wirksame finanzielle Unterstützung und die Schaffung von Anreizen durch die Landesregierung seien dabei unabdingbar. „Gerade im Wohnungsbestand muss darauf geachtet werden, dass Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen sozialverträglich bleiben“, betonte Präsident Ernst Uhing. „Die Architektenschaft greift das Thema aktiv auf und steht Gewehr bei Fuß“, stimmte der Vorstand einstimmig den Ausführungen zu. Die AKNW sei entsprechend auch gerne dazu bereit, in einem Beirat auf Landesebene mitzuwirken.

Weltkulturerbe im Ruhrgebiet

Erneut befasste sich der Vorstand mit der Initiative verschiedener Parteien und Akteure, das Ruhrgebiet insgesamt zum UNESCO-Welterbe zu erklären. „Eine Unterschutzstellung kann natürlich den Tourismus anregen, würde aber auch zahlreiche Pflichten mit sich bringen“, erläuterte Prof. Rolf-Egon Westerheide, Stadtplaner im AKNW-Vorstand. Nach Auffassung der Architektenkammer NRW wirft die Beschränkung auf landschaftlich und räumlich lineare Strukturen im Ruhrgebiet Fragestellungen hinsichtlich der von der UNESCO vorgegebenen „Pufferzonen“ auf, nach denen eine (städte)bauliche Weiterentwicklung der Umgebung geschützter Objekte beschränkt werden kann.

Zu bedenken sei auch, dass erhaltene regionaltypische bauliche Anlagen aus der Zeit des Bergbaus im Ruhrgebiet bereits überwiegend seit Jahrzehnten unter Denkmalschutz stehen. Der Vorstand beschloss, das Verfahren kritisch zu beobachten. Für die Beratung der Akteur*innen stünden die Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner gerne mit ihrer Kompetenz zur Verfügung.

8. Deutscher Baugerichtstag

„Der Baugerichtstag formuliert Empfehlungen an den Gesetzgeber im Bereich des Baurechts, die häufig übernommen werden.“ Dr. Florian Hartmann, Justiziar und Geschäftsführer der AKNW, unterstrich gegenüber dem Vorstand die Bedeutung des Deutschen Baugerichtstags, der am 21./22. Mai in digitaler Form zum achten Mal tagt. Von hoher Relevanz für die Architektenschaft sei dabei insbesondere das Thema „Fortschreibung der HOAI“, das auf der Tagesordnung stehe. Der Vorstand beschloss, dass eine Delegation an dieser wichtigen Veranstaltung teilnehmen sollte, um Einfluss auf die Beschlussfassung nehmen zu können.

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