Gebäudeenergiegesetz kommt in Kürze

Der Bundestag hat am 18.06.2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Das Gesetz berücksichtigt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, eine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages. Eine Lesefassung ist noch nicht verfügbar.

02. Juli 2020von Herbert Lintz

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte sich mehrfach zu den verschiedenen Entwurfsfassungen geäußert, zuletzt im November 2019 zur Bundesratsbefassung in erster Lesung. Nun wird der Bundesrat am 3. Juli 2020 nochmals unterrichtet. Im Anschluss wird das Gesetz veröffentlicht.

Gegenüber den bisherigen Entwürfen nahm der Bundestag verschiedene Änderungen vor. War zwischenzeitlich eine obligatorische Beratung durch Energieberater der Verbraucherzentrale vorgesehen, soll nun bei umfassenden Änderungen von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Berechnungen für das gesamte Gebäude vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch geführt werden. Dies soll der Eigentümer mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person führen, „wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“

Das Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 wird auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff ausgeweitet und gilt damit auch für Kohleheizungen. Die Innovationsklausel ermöglicht es, befristet bis 2023 statt der Kenngröße „Primärenergie“ einen alternativen Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen zu führen. Hierzu werden die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 20 % reduziert.

Das GEG beinhaltet keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und an den Bestand, diese sollen erst zum Jahr 2023 geprüft werden. Hierzu soll u.a. Ergebnisse von Forschungsprojekten zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ausgewertet werden.  

In seinem Beschluss forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu einem Bericht auf. Hierin soll dargelegt werden, in welchem Umfang in Deutschland durch rechtliche Vorgaben des Bundes und der Länder auf DIN-Normen zugrückgegriffen wird, und wie der Zugang dazu erleichtert werden kann.

Bei Verkündung im Juli könnte das Gesetz am 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ab dann wäre das neue Gesetz anzuwenden. Maßgeblich für Bauanträge ist der Zeitpunkt des Bauantrags, für genehmigungsfreie Vorhaben der Baubeginn.

Sobald das Gesetz verkündet wurde und eine Lesefassung vorliegt, werden wir berichten. Die Akademie der AKNW bietet in der Themenreihe „Energieeffizientes Bauen“ Seminare zum Gebäudeenergiegesetz an.

 

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