Gesetz für eine bessere Ladeinfrastruktur

Bereits Ende März diesen Jahres ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Deutschland in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen.

15. September 2021

Für Architektinnen und Architekten ist dies insoweit interessant, da sowohl im Neubau, als auch im Bestand, Regelungen zu beachten sind. So sind beim Neubau von Wohngebäuden, die mehr als fünf Stellplätze erfordern, alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur i.S.d. Gesetzes auszustatten. Im Fall von Nichtwohngebäuden, die mehr als sechs Stellplätze erfordern, ist jeder dritte dieser Stellplätze entsprechend auszustatten und mindestens ein Ladepunkt vorzusehen.

Im Falle von Renovierungen von Bestandsgebäude gelten ggf. ähnliche Reglungen. Für Bestimmte Situationen sieht das Gesetz allerdings auch Ausnahmen vor und es bestehen Möglichkeiten zur Bündelung von entsprechend ausgestatteten Stallplätzen z.B. bei Quartierslösungen.

Anforderungen für eine Nachrüstung im Bestand bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Weitere Details und Informationen des zuständigen Ministeriums finden Sie hier.

Den Gesetzestext können Sie hier einsehen.

Teilen via