Hochwasserhilfe: Soforthilfen, Finanzierungen, Steuererleichterungen

Zur Beseitigung der Unwetterschäden und als Soforthilfen für die Betroffenen planen Bund und Länder finanzielle Soforthilfen in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahmen werden in den nächsten Tagen erst vom Landtag NRW und dem Bundeskabinett zusammen mit einem Aufbauprogramm beschlossen.

22. Juli 2021von Thomas Syring

Vorläufige Informationen zu den Hochwasser-Soforthilfen für Betroffenen erhalten Sie unter folgenden Links:

Steuererleichterungen für Betroffene

Das NRW-Finanzministerium hat per Erlass bereits mehr als 30 Steuererleichterungen für Flutopfer auf den Weg gebracht. Dazu gehören Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, die sich an Unternehmen und Privatpersonen richten. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Außerdem gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Katastrophenerlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der Finanzverwaltung abrufbar. Auch sind die Finanzämter angehalten, den Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen. Bereits beschlossen sind in NRW lediglich Steuererleichterungen für Hochwasser-Betroffene.

Finanzierungshilfen der NRW.Bank und KfW-Bank

Die NRW.Bank hilft den Geschädigten mit Krediten zu einem ermäßigten Zinssatz von jährlich 0,01 Prozent. Damit können sich Private Geld für Gebäudesanierungen leihen und Unternehmen für einen Universalkredit bis zu zwei Millionen Euro. Die NRW.BANK hat in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis zum 31.12.2021 besonders attraktiv zu gestalten. Konkret bedeutet das, dass die NRW.BANK eine Förderung schnell, unbürokratisch und sehr zinsgünstig anbietet. Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können gewerbliche Antragsteller zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel 2 Mio. Euro und mit Laufzeiten bis zu 10 Jahre zu einem Zinssatz ab 0,01% p.a. finanzieren.

Mit dem Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung können Privatpersonen die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingte Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien, sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen bis zu 75.000 Euro pro Antrag finanzieren. In allen Laufzeitvarianten beträgt der Zinssatz für den Fördernehmer 0,01% p.a. Die Beantragung läuft über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

KfW startet Aktionsplan Hochwasser

  • Maßnahmenpaket von zunächst 100 Mio. EUR zur Abfederung von Hochwasserschäden
  • Zinsgünstige Kredite für Unternehmen, private Haushalte und Kommunen
  • Signalzins von 1%
  • Refinanzierungsangebot an die Förderinstitute der betroffenen Bundesländer

Die KfW startet ab sofort ein Paket von Sofortmaßnahmen im Umfang von zunächst 100 Mio. EUR zu besonders günstigen Konditionen für Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers. Im Einzelnen gelten folgende Angebote und Konditionen:

Unternehmen

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Kredite mit einem besonders günstigen Zinssatz von 1% zur Behebung von Hochwasserschäden an. Hierzu steht KMU der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung.

Private Haushalte

Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von 1% beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem Zinssatz von 1%). Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort „Behebung Hochwasserschäden“ gestellt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

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