Informationen zur HOAI

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4.7.2019 entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Mit diesem Ergebnis mussten wir leider rechnen. Aber bestätigt hat sich auch: Der EuGH hat weder die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als solche noch die Höhe der Honorarsätze beanstandet, sondern lediglich das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.

22. Juli 2019

Die wichtigsten Fragen und Antworten insbesondere zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung haben wir in einem FAQ-Katalog zusammengestellt. Unsere Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen, mit denen die Regelungen der HOAI 2013 weiterhin wirksam vereinbart werden können, halten wir dort ebenfalls in aktualisierter Form für Sie bereit. Unsere Akademie hat Seminare für Sie vorbereitet, in denen Sie sich intensiver mit dem Themenfeld „Vertragsverhandlungen und Preiskalkulation“ auseinandersetzen können. Bitte informieren Sie sich über die laufend aktualisierten Termine unter www.akademie-aknw.de.

Unsere Leistungen als Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind wertvoll. Daher soll und muss die HOAI weiterhin der Maßstab sein. Und wir sollten darauf bestehen, dass nicht die Mindestsätze der Regelfall sind, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen ist, welcher Honorarsatz angemessen ist. Insbesondere mit den öffentlichen Auftraggebern sind wir hierzu im Gespräch. Ob es uns gelingt, das allgemeine Honorarniveau zumindest zu erhalten, vielleicht sogar zu erhöhen, hängt auch von uns allen selbst ab. Wenn wir damit beginnen würden, uns gegenseitig zu unterbieten, sind es nicht die Europäische Kommission oder Europäische Gerichtshof, sondern dann sind es letztlich wir selbst, die die HOAI wirklich außer Kraft setzen. Lassen wir es dazu nicht kommen! 

Ihre Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird Sie kontinuierlich über die Website www.aknw.de sowie über das Deutsche Architektenblatt und unsere sozialen Medien über die weiteren Folgen und Entwicklungen informieren, die sich aus dem heutigen Urteilsspruch des EuGH ergeben. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Rechtsberatung unter Tel. 0211 – 49 67 0 bzw. recht@aknw.de wenden.

Die Leistungen der Architektinnen und Architekten, der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Deutschland sind gegenwärtig stark nachgefragt. Das ist eine gute Ausgangsbasis, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin ein faires Miteinander von Auftraggebern und Architektenschaft in Deutschland zu gestalten. 

 

Alle Downloads im Überblick:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur HOAI - vom 04.07.2019

FAQ zum HOAI-Urteil des EuGH - vom 09.07.2019

Orientierungshilfen zur Vertragserstellung - vom 04.07.2019

 

Artikel zum Nachlesen: 

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bleibt es beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs - News vom 08.07.2019

Rechtliche Erstauswertung der Entscheidung - News vom 08.07.2019

Update der Orientierungshilfen zur Vertragserstellung nach EuGH-Urteil - News vom 04.07.2019

Europäischer Gerichtshof kippt die Verbindlichkeit der Architekten- und Ingenieurhonorare - News vom 04.07.2019

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