Internet: Verwendung von Stadtplänen auf der Homepage

In jüngster Zeit häufen sich Anfragen von Mitgliedern über die Möglichkeiten der Verwendung von Stadtplänen, die im Internet angeboten werden, auf der eigenen Homepage. Offenbar gehen die Anbieter solcher Internet-Karten verstärkt dazu über, die nicht ausdrücklich genehmigte Übernahme von Kartenmaterial als Urheberrechtsverletzung abzumahnen.

01. Juni 2005von sz

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt ihren Mitgliedern, Kartenausschnitte aus Kartographiebeständen, die von Verlagen im Internet angeboten werden, nicht ohne weiteres in Kopie auf der eigenen Homepage zu verwenden, z. B. als Anfahrtsskizzen.  

Das ungefragte Kopieren solcher Stadtpläne oder ähnlichen Kartenmaterials kann in der Tat eine Urheberrechtsverletzung darstellen, die auch Schadensersatzansprüche in nicht unerheblichem Umfang begründen kann. Es besteht allerdings die Möglichkeit, solches Kartenmaterial im Rahmen von Lizenzverträgen zu nutzen. Das Preis-Leistungsverhältnis derartiger Lizenzen sollte man allerdings kritisch prüfen, da auf dem Markt sehr unterschiedliche Lizenzbeträge verlangt werden

Teilen via