Genehmigungsverfahren

Kampfmittelbeseitigungsdienst in Arnsberg

Über 60 Jahre nach dem Ende des 2. Welt-krieges werden auch in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Bomben, Blindgänger und andere gefährliche Munitionskörper gefunden. Im Baugenehmigungsverfahren kommt es durch das Einholen der notwendigen Bescheide immer wieder zu Verzögerungen. Die AKNW hat in dieser Frage Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen, deren „Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen Lippe“ seit dem 1. April 2004 für den gesamten westfälischen Teil unseres Bundeslandes zuständig ist.

13. Januar 2006von ros

Allein im Jahre 2002 hat der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg Kampfstoffe mit einem Munitionsgewicht von über 60.000 kg entschärft und beseitigt. Wie Volker Milk von der Bezirksregierung in einem Schreiben an die Architektenkammer erläutert, hat die Zusammenführung der entsprechenden Dienststellen der Bezirksregierungen Münster, Detmold und Arnsberg zu einem einheitlichen „Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe“ einigen Restrukturierungsaufwand und dadurch einige Verzögerungen in der Antragsbearbeitung verursacht. Nach Abschluss der Restrukturierung und Bewältigung einiger Großaufträge wie zum Beispiel der Untersuchung der Pollerwiesen in Köln anlässlich des katholischen Weltjugendtages 2005 würden Anfragen von Architekten und Bauherren künftig wieder zügig bearbeitet, so Milk in dem Schreiben an die Architektenkammer NRW.

Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliege zunächst den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Kommunen, erläutert Milk. Die Bezirksregierung empfiehlt Architektinnen und Architekten, möglichst bereits bei Einreichung des Bauantrages bei der Bauaufsichtsbehörde auf eine zeitnahe Prüfung hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung des Grundstückes hinzuweisen.Ansonsten kann es im Baugenehmigungsverfahren zu Zeitverlusten kommen. Behördenintern zuständig für diese Prüfung ist die örtliche Ordnungsbehörde. Kommt sie zu dem Schluss, dass alles in Ordnung ist, teilt sie dies der Bauaufsichtsbehörde mit. Nur wenn tatsächlich hinreichende Verdachtsmomente vorliegen, wendet sie sich an den Kampfmittelbeseitigungsdienst, der dann die entsprechenden Maßnahmen einleitet.

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