„KlimaQuartier.NRW“: Neuer Standard für Quartiere

Am 21. September wurde in einer Videokonferenz das neue Förderprogramm der Landesregierung „KlimaQuartier.NRW“ vorgestellt. Das Programm wird im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) durch PwC, Drees & Sommer, Fraunhofer und Arqum durchgeführt. Projektleiter Dr. Volker Breisig von PwC unterstrich eingangs, dass mit dem „KlimaQuartier.NRW“ ein neuer Standard für klimafreundliche Quartiere etabliert werden solle.

21. September 2022von Christof Rose

„Quartiere sind ein wichtiges Element für die Erreichung der Klimaziele des Landes“, betonte Dr. Breisig. Angesichts der aktuellen Gasmangellage und der steigenden Energiepreise sei die Herausforderung auch aus versorgungsstrategischer Sicht groß.

Eine Bewerbung auf die Auszeichnung als KlimaQuartier.NRW ist ab Oktober 2022 möglich. Zusätzlich zur Städte- und Wohnungsbauförderung werden „Bonus-Förderungen“ von 2500 – 5000 Euro je Wohneinheit angeboten.

Das neue Programm schafft die Möglichkeit, Sektoren zu koppeln und damit ganzheitliche Lösungen zu realisieren. „Man hat allerdings mit vielen Akteurinnen und Akteuren zu tun“, räumte Projektleiter Breisig ein. Entsprechend wolle das MWIKE Hilfestellungen anbieten und anerkannte Quartierslösungen fördern. Dazu wurde in der Videokonferenz am 21.09.22 ein „Planungsleitfaden“ vorgestellt. Neben technischen Anforderungen an CO₂-Emissionen spielen auch soziale Qualitäten, innovative Mobilitätskonzepte und die nachhaltige Architektur und Gestaltung von Frei- und Grünräumen wichtige Rollen im Anforderungskatalog.

Der Anspruch der KlimaQuartiere.NRW sei – im Vergleich zu dem Vorgängerprogramm „Klimaschutzsiedlungen“ - ein umfassender. „Wir müssen vom ökologischen Klimaschutz auf das holistisch nachhaltige Planen und Bauen übergehen, um die Siedlungen auch ökonomisch und sozial dauerhaft stabil aufzustellen“, erläuterte Stephan Breker-Isa (Drees & Sommer). 

Zu den konkreten Mindestanforderungen zählt die Größe des Quartiers (mindestens 20 Einfamilienhäuser oder 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau oder 50 Heimplätze in mindestens zwei getrennten Gebäuden), die Minimierung der CO₂-Emissionen (max. 5kg/m²a im Neubau) sowie die lokale Stromerzeugung über Photovoltaik (Flachdächer: mind. 30 %, andere Dachformen: mind. 20 %). Zudem werden Vorgaben an die Qualität der Gebäudehülle und die Luftdichtigkeit der Gebäude gemacht. Die Einhaltung der entsprechenden Werte im Betrieb soll über ein Monitoring für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren garantiert werden.

Zu den Anforderungen im Bereich Architektur/Städtebau gehören ablesbare Gestaltungsgrundsätze für Gebäude innerhalb einer städtebaulichen Einheit, die gestalterische Einbindung energetischer Elemente sowie des Regenwassermanagements in das Frei- und Grünraumkonzept sowie Mobilitätskonzepte mit Sharing-Angeboten. 

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