Mitglieder wählen ihr neues Architektenparlament
Alle rund 29.000 Mitglieder der Architektenkammer NRW erhalten Mitte November die Unterlagen zur Kammerwahl 2005. Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, per Briefwahl bis zum 4. Dezember die künftige Zusammensetzung des „Architektenparlaments“ neu zu bestimmen. Die Vertreterversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Kammer, das die Grundlagen der berufspolitischen und mitgliederorientierten Arbeit der Architektenkammer festlegt.
Die Vertreterversammlung verabschiedet den Haushalt und wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die weiteren Beisitzer des Vorstands. Nach der Wahlordnung der AKNW wird nach Fachrichtungen gewählt; alle Fachrichtungen und Tätigkeitsarten müssen vertreten sein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vertreterversammlung die Interessen aller Mitglieder vertritt und die Kammer eine ausgewogene Arbeit betreibt.
Stärkung der Selbstverwaltung
Alle 29.000 Mitglieder der Kammer sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn: Die Kammer kann die Interessen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen umso nachdrücklicher in der politischen Öffentlichkeit vertreten, je mehr Rückhalt sie unter den Mitgliedern findet. Eine hohe Wahlbeteiligung stellt den Anspruch der Architektenschaft auf eine Selbstverwaltung des Berufsstandes auf ein breites Fundament. Sie signalisiert zugleich nach außen, dass die nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten dazu bereit sind, sich zu engagieren und sich aktiv einzumischen. Je mehr Mitglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, desto stärker ist das Mandat ihrer berufspolitischen Vertreter.
Alle Fachrichtungen vertreten
Die amtierende, achte Vertreterversammlung der AKNW umfasst 189 Personen. Sie treten in der Regel jeweils im Herbst zusammen, um die berufspolitische Richtung und das mitgliederorientierte Dienstleistungsangebot der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen festzulegen. Für die neue Vertreterversammlung, deren konstituierende Sitzung für den 25. März 2006 vorgesehen ist, sind 201 Sitze zu besetzen.
Wer stellt sich zur Wahl?
Bis zum 12. Oktober 2005 bestand die Möglichkeit, Wahlvorschläge für jede Fachrichtung beim Wahlvorstand einzureichen. Jeder Bewerber muss die Unterstützung von mindestens fünf Wahlberechtigten der Fachrichtung vorweisen und kann nur für eine Liste kandidieren. Auch Berufsverbände und Gewerkschaften konnten Wahlvorschläge einreichen. Welche Listen und Personen sich zur Wahl stellen, geht aus den Wahlunterlagen hervor, die Sie bis Ende November postalisch erhalten. Sie können die Kandidatenlisten auch hier im Internet-Angebot der Architektenkammer einsehen.
Traditionell werden die meisten Bewerber um einen Sitz in der Vertreterversammlung der AKNW über ihre Verbände vorgeschlagen. Sie stehen folglich für ein bestimmtes berufspolitisches Programm. Um den Wählerinnen und Wählern einen Überblick über die verschiedenen Schwerpunkte der Verbände und zur Wahl antretenden Listen zu ermöglichen, stellte der Vorstand der AKNW in den Monaten Oktober und November 2005 den antretenden Listen und Verbänden jeweils redaktionellen Raum im Deutschen Architektenblatt zur Verfügung, auf dem die Verbände sich mit ihren programmatischen Aussagen darstellen konnten. Informationen über die Verbände finden Sie auf den jeweiligen Web-Präsenzen, die Adressen finden Sie hier im Internet-Info-System der Architektenkammer in der Rubrik „Wir über uns“ / „Kammern und Verbände“.
Struktur und Ablauf der Wahl 2005
Gemäß den Vorgaben der Wahlordnung und den Beschlüssen des Wahlvorstandes gilt für die Kammerwahl 2005:
- Für die Fachrichtung Architektur sind 167 Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Vertreterversammlung zu wählen; für die Fachrichtung Innenarchitektur sind es 14, für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur 11, für die Fachrichtung Stadtplanung 9 Personen.
- Wahlberechtigt ist nur die Person, deren Eintragung bis zum Ende der Auslegung des Wählerverzeichnisses, d. h. bis zum 12.11.2005, vom Eintragungsausschuss beschlossen worden ist (§ 7 Abs. 1, § 14 Abs. 3 Nr. 3 Wahlordnung).
- Das Wählerverzeichnis liegt vom 13. Oktober bis zum 12. November 2005 in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Zollhof 1, 40221 Düsseldorf) aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses können nur während dieser Zeit beim Wahlvorstand eingelegt werden. Der Einspruch bedarf der Schriftform und ist zu begründen (§ 12 Wahlordnung).
- Der letzte Tag der Stimmabgabe ist der 04.12.2005. Stimmzettel, die nach Ablauf dieses Tages beim Wahlvorstand eingehen, sind ungültig (§ 1 Abs. 1, § 27 Abs. 2 Wahlordnung).
Feststellung des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis in einer öffentlichen Sitzung fest, die am 09.12.2005 in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stattfindet. Das Wahlergebnis wird am gleichen Tag im Internet-Angebot der Kammer sowie schnellstmöglich im "Deutschen Architektenblatt" veröffentlicht.
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