Mögliche Gefährdung bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise

Die Bauministerkonferenz hat auf eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise hingewiesen. Nagelplatten sind im Falle von Fachwerken an den Knotenpunkten angeordnet, also an den Stellen, an welchen die Fachwerkstäbe aufeinandertreffen. Sie sind im Falle von mehrlagigen Balken über die Fugen zwischen den einzelnen Lagen verteilt. In jüngerer Zeit wurde bei bestehenden Konstruktionen vermehrt ein neues Schadensbild festgestellt.

15. Juli 2020von Herbert Lintz

Insbesondere sind Fälle aufgetreten, bei denen sich die Nagelplattenverbindungen bei der letzten, einige Jahre zurück liegenden Inspektion noch als intakt erwiesen hatten, und sich die Nagelplattenverbindungen bei aktuellen Wiederholungsinspektionen im Tragwerk an mehreren Stellen zugleich als schadhaft erwiesen.

Demnach können Nagelplatten nicht mehr ausreichend an den Holzstäben anliegen. Dieser Effekt, der in Fachkreisen als „Herauswandern von Nagelplatten“ bezeichnet wird, kann zu einer Gefährdung der Standsicherheit der betroffenen Konstruktionen führen. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hatte „Hinweise zur Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweisen auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten“ herausgegeben, diese aber aus rechtlichen Gründen zurückgezogen und von der Internetseite der Bauministerkonferenz entfernen lassen.

Die AKNW wurde gebeten, ebenso zu verfahren. Die zeitweise an dieser Stelle verfügbaren Hinweise sind daher nicht mehr eingestellt.

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