Neue Coronaschutzverordnung tritt am 1.12.20 in Kraft

Die anlässlich der Videokonferenz der Bundeskanzlerin vom 25.11.2020 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs gefassten Beschlüsse sind mit Wirkung vom 1.12.2020 umgesetzt worden. Sie gelten zunächst bis zum 20.12.2020

30. November 2020von Dr. jur. Volker Steves

Die neue CoronaSchVO sieht keine wesentlichen Änderungen für die berufliche Tätigkeit der Architektinnen und Architekten vor. Insbesondere ist der Betrieb von Architekturbüros und Baustellen unter Beachtung der bekannten Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen weiterhin erlaubt.

Von besonderem Interesse ist auch in dieser CoronaSchVO § 1 Abs.4, der wie folgt wörtlich lautet:
„Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber haben die Regelungen dieser Verordnung zu beachten, soweit ein Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen, Kunden oder ihn vergleichbaren Personen besteht. Unabhängig von solchem Kontakt ist in geschlossenen Räumen eine Alltagsmaske nach § 3 Absatz 1 zu tragen; dies gilt vorbehaltlich weitergehender arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben, betrieblicher Infektionsschutzkonzepte oder konkreter behördlicher Anordnungen nicht am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Im Übrigen richten sich die Vorgaben für die Arbeitswelt nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften. Das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen ist dabei zu berücksichtigen. Insbesondere sollten nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden möglichst vermieden werden (zum Beispiel durch die Nutzung besonderer Schutzeinrichtungen und der Heimarbeit), allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden.“

Für die „Arbeitswelt“ der Architektinnen und Architekten bedeutet dies, dass vor allem die Coronaschutzverordnung und die SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesarbeitsministeriums zu beachten sind.

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