Corona: Beschlüsse vom 25. November 2020

Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst.

26. November 2020von Dr. Sven Kerkhoff

Aus Sicht der Berufspraxis dürften folgende Punkte besondere Relevanz besitzen:

  • In Ergänzung der bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben wird noch einmal klargestellt: In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Arbeitgebern wird nahegelegt, weiterhin unbürokratisch Homeoffice zu ermöglichen.
  • Homeoffice soll nach Möglichkeit insbesondere verstärkt in der Woche vor Weihnachten (sog. „Schutzwoche“) sowie in der Zeit vom 23.12. bis 1.1. ermöglicht werden; für den letztgenannten Zeitraum sei alternativ auch über Betriebsferien nachzudenken.
  • Die Länder sind aufgerufen, für Regionen mit besonders extremer Infektionslage (über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) zusätzliche Maßnahmen anzuordnen.
  • Die Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die zwar nicht von Schließungsanordnungen, aber von den Auswirkungen der Pandemie allgemein betroffen sind, werden als Überbrückungshilfe III fortgeführt.

Den Beschlusstext im Wortlaut finden Sie hier.

Die Beschlüsse bedürfen auf Landesebene – wie gewohnt – noch der Umsetzung durch Ergänzung/Anpassung der CoronaSchVO. Die aktuell geltenden Normtexte finden Sie stets hier verlinkt.

Teilen via