Neue Schulbaurichtlinie

Bereits im Juli 2020 hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine Neufassung der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) bekannt gegeben. Damit werden nun auch Schulformen mit weiterentwickelten pädagogischen Konzepten berücksichtigt, die sich in sogenannten „Lernclustern“ und „offenen Lernlandschaften“ darstellen.

05. November 2020von Herbert Lintz

Diese ermöglichen offene und flexible Raumnutzungen, weichen aber von dem Regelfall erheblich ab, der den bisherigen Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz bei Schulen zugrunde liegt. In die Überarbeitung hatte sich auch die AKNW einbringen können.

Für die Neufassung der SchulBauR wurde nun das europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen. Mit der damit in Kürze anstehenden Veröffentlichung im Ministerialblatt wird die Richtlinie in Kraft treten.

Die SchulbauRiLi einschließlich Erläuterungen finden Sie hier.

Eine Synopse, die das Bauministerium zur Verfügung gestellt hat und die den Vergleich der Neufassung mit der Fassung vom 16. Mai 2019 ermöglicht, finden Sie hier.

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