Neuer Praxishinweis: Neuerungen in der EnEV 2014

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Die mit der EnEV 2014 umgesetzten Neuerungen lassen sich grob in drei Gruppen gliedern: die Vorgaben für das Bauwesen bei Neubau und Bestand, die Vorgaben für die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen und zum Dritten die Stärkung des Vollzugs der EnEV.

31. Oktober 2014von PH/mel

Der neue Praxishinweis „Energieeinsparverordnung 2014“ erläutert kurz und kompakt alle wichtigen Neuerungen und Änderungen der EnEV 2014 im Vergleich zur EnEV 2009 und behandelt dabei Themenkomplexe wie Grenzwertverschärfungen, Erweiterungen bei Nachrüstverpflichtungen und Vorgaben bei Energieausweisen.

Ein Grund für die Neufassung der Verordnung war die Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) aus dem Jahre 2010. Weiterhin dient die EnEV der Umsetzung der Kabinettbeschlüsse zum Energiekonzept und zur Energiewende vom September 2010 beziehungsweise Juni 2011.

Download und Informationen

Der Praxishinweis zum Download: <link file:18955 _blank download>PH48_Energieeinsparverordnung 2014 (PDF)

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