Neuer statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen und Baufertigstellungen ab 2012
Der Gesetzgeber hat im April 2011 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (Europarechtanpassungsgesetz „Erneuerbare Energien“ – EAG EE) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG). Die dadurch erforderliche Novellierung des HBauStatG tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Für die amtliche Bautätigkeitsstatistik bedeutet dies, dass der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen mit Wirkung zum 1. Januar 2012 um Merkmale zu:
- Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie
- Anlagen zur Lüftung,
- Anlagen zur Kühlung und
- Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
erweitert wird.
Um bei unplausiblen oder fehlenden Angaben zielgerichtete und effiziente Rückfragen stellen zu können, erfolgt zusätzlich eine Abfrage zu Kontaktmöglichkeiten der PlanverfasserInnen.
Die Erweiterungen des Merkmalskataloges machen es erforderlich, den bisherigen Fragebogen ab dem 1. Januar 2012 für nichtig zu erklären. Für Baugenehmigungen ab Januar 2012 können ausschließlich nur neue Erhebungsbögen berücksichtigt werden. Die zuständigen kommunalen Bauämter sind bereits mit der gedruckten Version der neuen Erhebungsunterlagen für 2012 versorgt. Zusätzlich können die Unterlagen im Online-Angebot der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (s.u.) heruntergeladen werden. Das von der Architektenkammer NRW herausgegebene Formularprogramm forma wird zurzeit entsprechend aktualisiert.
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