Neufassungen der VOF, VOL/A und VOB/A bekannt gegeben
Der Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leis-tungen hat die Neufassung der VOF vom 16. März 2006 im Mai 2006 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Novellierung dient der zwingenden Umsetzung europäischer Vergaberichtlinien in deutsches Recht. Die Neufassung unterstützt u. a. die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere die Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signaturen bei der Angebotsvergabe. Die Anhänge über die Bekanntmachungsmuster entfallen, stattdessen wird auf die Anhänge der EG-Verordnung verwiesen.
Die Neufassung der VOL Teil A vom 6. April 2006 wurde am 30. Mai 2006 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Neufassungen der VOF und der VOL/A sind derzeit jedoch für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch nicht anzuwenden. Zu ihrer Anwendungsverpflichtung muss zunächst noch die Vergabeverordnung geändert werden.
Zugleich wurde die Neufassung der VOB Teil A vom 20.März 2006 (Ausgabe 2006) bekannt gegeben. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat damit ein Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an die neuen EU-Vergaberichtlinien und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz herausgegeben.
Die VOB/A 2006 wird zukünftig den Teil A der bisherigen VOB vom 12. September 2002 ersetzen. Die Anwendung der Vorschriften in der Neufassung 2006 wird ebenfalls erst mit der Änderung der Vergabeverordnung (voraussichtlich Herbst 2006) für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben werden. Eine Novellierung der VOB Teil B wird derzeit vom DVA erarbeitet.
Voraussichtlich gemeinsam mit der VOB/C wird der Teil im Oktober 2006 bekannt gegeben. Bis dahin ist weiterhin die VOB/B Ausgabe 2002 anzuwenden.
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