In Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 2. Dezember 2021 hat das MAGS NRW am 3. Dezember 2021 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sie ist am 4. Dezember 2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 21. Dezember 2021 außer Kraft.
Mit der Änderung soll auf die steigenden Infektionszahlen reagiert und auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante frühzeitig entgegengewirkt werden.
Unmittelbar berufsstandsrelevante Änderungen gehen mit der neuen Verordnung nicht einher.
Sie sieht u.a. die folgenden Änderungen vor:
Für weitere Details wird auf den Inhalt der Verordnung verwiesen, welche hier abrufbar ist.
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