NRW.Bank und Bauministerium starten neues Programm zur Finanzierung von Stadtquartieren

Die NRW.Bank hat gemeinsam mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Programm aufgelegt, um gezielt Stadtentwicklungsprozesse zu fördern und Stadtquartiere fit für die Zukunft zu machen. Ziel ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Belebung von Stadtquartieren durch ein neues Finanzierungsinstrument, den sogenannten "Stadtentwicklungskredit".

20. April 2016

Weil viele interessante Projekte bislang an Finanzierungsfragen scheitern, hat das NRW-Bauministerium gemeinsam mit der NRW.Bank das neue Förderinstrument, den Stadtentwicklungskredit, ins Leben gerufen. So soll das Engagement von privaten Investoren, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Maßnahmenträgern unterstützt werden, die sich trotz der Risiken aktiv bei der Quartiersentwicklung engagieren.

Neues Finanzierungsinstrument - der "NRW.Bank/EU.Stadtentwicklungskredit"
Die NRW.Bank will mit dieser Fördermöglichkeit eine Finanzierungslücke für Stadtentwicklungsprojekte schließen, die weder eine Zuschussförderung noch eine marktübliche Finanzierung erhalten.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • z.B. der Erwerb und grundlegende Umbau einer Handelsimmobilie zur sozialen Nachbarschaftseinrichtung oder als kultureller Treffpunkt im Quartier,
  • der Teilabbruch und die Instandsetzung einer innerstädtischen Gewerbe oder Verwaltungsimmobilie als Büroflächen z.B. für Freiberufler oder als Werkstätten für Kleingewerbe in Verbindung mit der Schaffung öffentlich zugänglicher Freianlagen oder

  • der Erwerb einer Brachfläche, die Beseitigung von Altlasten und die Sanierung der Böden sowie die Errichtung eines Neubaus für nichtwohnwirtschaftliche Zwecke.

Das Programm richtet sich an private und öffentliche Unternehmen, die Grundstücke erwerben sowie Baumaßnahmen für u.a. kulturelle, soziale und gewerbliche Zwecke durchführen. Begleitend sind auch nicht-investive Maßnahmen wie z.B. projektbezogene Gemeinwohlarbeit, Rückbaukonzepte,
Nutzungsstudien etc. förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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