Öffentliche Konsultation zur DSGVO

Wie uns die Bundesarchitektenkammer (BAK) am 08.04.2020 mitteilte, hat die Europäische Kommission (KOM) am 01.04.2020 eine so genannte Öffentliche Konsultation zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) online gestellt. Sinn und Zweck der Öffentlichen Konsultation ist es u.a., die KOM auf Verbesserungsmöglichkeiten der DSGVO hinzuweisen.

09. April 2020

Selbstverständlich wird die BAK, unterstützt von den Länderkammern, eine Stellungnahme erarbeiten und einreichen. Das Besondere an Öffentlichen Konsultationen ist es jedoch, dass sich jeder Bürger und jede Bürgerin eines Mitgliedstaats an einer Öffentlichen Konsultation beteiligen kann. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich ermuntern. So kann die KOM „ungefiltert“ erfahren, welchen Bürokratieaufwand die DSGVO insbesondere in den Architekturbüros verursacht hat und noch verursacht.

Hier geht es zur Öffentlichen Konsultation:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12322-Report-on-the-application-of-the-General-Data-Protection-Regulation

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