Mit der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt die Europäische Union verbindliche Vorgaben: Bei Neubauten sind künftig nicht mehr nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern auch die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus zu belegen. Ab 2026 gilt dies zunächst für öffentliche Neubauten, ab 2028 für alle Neubauten.
Damit ist klar: Ökobilanzierung wird fester Bestandteil der Planungspraxis. Sie ist kein zusätzlicher Nachweis, sondern ein Planungsinstrument, das jetzt aktiv in die eigene Arbeit integriert werden muss.
Für Architektinnen und Architekten bedeutet das keinen Systembruch. Die Auseinandersetzung mit der Ökobilanzierung ist die konsequente Weiterentwicklung bestehender planerischer Routinen. Architekt*innen treffen seit jeher Entscheidungen mit langfristigen Auswirkungen – etwa beim Materialeinsatz, der Konstruktion oder der Nutzungsflexibilität eines Gebäudes. Ökobilanzierung macht die klimarelevanten Wirkungen architektonischer Entscheidungen systematisch erfassbar, quantifizierbar und vergleichbar.
In ihrer Logik entspricht die Ökobilanzierung der Kostenplanung. Auch Kosten werden nicht erst am Ende eines Projekts festgestellt, sondern schrittweise entwickelt, überprüft und gesteuert. Mit zunehmender Planungstiefe werden Annahmen präzisiert und Aussagen belastbarer. Früh geht es um Größenordnungen und Varianten, später um Konkretisierung und Nachweis. Genauso entstehen auch Emissionen aus planerischen Entscheidungen, und sie lassen sich im Projektverlauf immer genauer bestimmen.
Besonders entscheidend sind die frühen Planungsphasen. Hier wird ein Großteil der späteren Emissionen festgelegt. Ökobilanzierung muss daher von Beginn an Teil des Entwurfs sein. Wer erst reagiert, wenn formale Nachweise eingefordert werden, verliert nicht nur Gestaltungsspielräume, sondern auch die Möglichkeit, Emissionen wirksam zu beeinflussen.
Deshalb ist es notwendig, sich jetzt fachlich mit der Ökobilanzierung auseinanderzusetzen. Architektinnen und Architekten müssen diese Kompetenz selbst aufbauen, um sie im Entwurf anwenden und verantworten zu können – und diese Aufgabe nicht an andere Akteure abzugeben.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt ihre Mitglieder dabei gezielt. Sie setzt sich berufspolitisch für eine klare, eindeutige und praxisgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ein. Dazu gehören insbesondere einheitliche Rechenwege und nachvollziehbare Kennwerte, die Planungssicherheit schaffen und auch für kleine Büros gut handhabbar sind. Zudem hat die Akademie der Architektenkammer NRW passende Fortbildungsangebote zur Ökobilanzierung aufgebaut. – Unter anderem bietet sie unter dem Titel „Ökobilanzierung gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Nichtwohngebäude“ im Oktober ein zweitägiges Seminar an.
Weitere Infos zu Fortbildungsangeboten auch auf www.architekten-fortbildung.de.
Teilen via