Sachverständigentag 2004

Sachverständigentag 2004: Großes Interesse an Fachinformation

Die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist eine wichtige hoheitliche Aufgabe, die der Gesetzgeber der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen übertragen hat. Zu einem Informationsaustausch hatte die AKNW alle öffentlich bestellten und vereidigten Kammermitglieder am 18. November 2004 zu einem ersten „Sachverständigentag“ eingeladen.

17. Dezember 2004von be

Die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist eine wichtige hoheitliche Aufgabe, die der Gesetzgeber der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen übertragen hat. Zu einem Informationsaustausch hatte die AKNW alle öffentlich bestellten und vereidigten Kammermitglieder am 18. November 2004 zu einem ersten „Sachverständigentag“ in das Haus der Architekten eingeladen - mit großer Resonanz der Sachverständigen."Wir wollen Sie nicht nur informieren, sondern auch den Dialog unter unseren Sachverständigen fördern“, erläuterte Michael Arns, Vizepräsident der AKNW, das Ziel der Veranstaltung. Von den 313 öffentlich bestellten und vereidigten Kammermitgliedern sind inzwischen insgesamt 37 von der Architektenkammer bestellt.

Rechtsanwalt Wolfgang Jacobs, der Geschäftsführer des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, referierte über die Haftung des Sachverständigen beim Privat- und Gerichtsauftrag. Er informierte die rund 80 Zuhörer insbesondere über die Haftungsgrundsätze unter Hinweis auf die Gesetzesänderungen durch die große Schuldrechtsreform und über die Einführung des neuen Haftungstatbestandes des § 839 a BGB für Gerichtssachverständige. Jacobs erläuterte die Besonderheiten der Haftung für fehlerhafte Gerichtsgutachten im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit. Zahlreiche gezielte Fragestellungen aus dem Publikum zeigten die Relevanz der Haftungsproblematik für Sachverständige.

Von besonderer Aktualität für die Sachverständigen war auch der weitere Fachvortrag von Wolfgang Jacobs zum neuen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Das neue JVEG ist Mitte des Jahres 2004 in Kraft getreten. Aus Sicht der Sachverständigen ist die Umstellung von der Entschädigung zur Vergütung des Sachverständigen zunächst einmal ein großer Erfolg, wenn auch die Zuordnung der Sachgebiete zu bestimmten Honorargruppen bislang nicht für alle Sachverständigen zu einer Verbesserung im Einzelnen geführt hat. Rechtsanwalt Jacobs wies darauf hin, dass das Bundesjustizministerium eine Überprüfung von kritischen Regelungen für den Sommer 2005 angekündigt habe und Nachbesserungen zu bestimmten Einzelpunkten auch zu erwarten seien.

Besondere Kritik übten die AKNW-Sachverständigen hinsichtlich des Aufwendungsersatzes für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens in Höhe von lediglich 75 Cent je angefangene 1000 Anschläge. Bemängelt wurde außerdem die Tatsache, dass noch nicht alle Gerichte die Höhe der Vorschüsse für Gerichtsgutachten angepasst hätten, hier bestehe nach wie vor ein Informationsdefizit. Im Anschluss an die Vorträge setzten die öffentlich bestellten und vereidigten Kammermitglieder ihre Fachgespräche in kleineren Kreisen fort. Viele der anwesenden Sachverständigen äußerten abschließend den Wunsch, den „Sachverständigentag“ zu einer festen Einrichtung werden zu lassen.

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