Energieeinsparverordnung

Tiefensee und Glos geben Startschuss für Energieausweise

Nach langjährigen Diskussionen über die Umsetzung der europäischen Energieeinsparrichtlinie haben Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos im April den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Wichtigster Punkt dabei: die Einführung von Energieaus-weisen für Gebäude.

13. April 2006von Pressemitteilung der Bundesministerien/ros

Die Energieausweise müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden. Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht: Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. "Immobilienkäufer sollen künftig schon im Voraus wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden“, erläuterte Bauminister Tiefensee.

Um energetische Verbesserungen an Gebäuden voran zu treiben, will die Bundesregierung mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. „Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden“, sagte Tiefensee. Bundeswirtschaftsminister Glos erklärte zum Hintergrund der Wahlmöglichkeit für den Verbraucher: „Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden.“ Man werde künftig dann überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewähren. Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können.

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant. Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.

Teilen via