Zahlreiche Menschen sitzen in einem Raum, einige von ihnen heben die Hand zu einem Handzeichen.
Diskutierte und verabschiedete zahlreiche berufspolitische Anträge und Leitlinien: Die 73. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW tagte am 27.09.25 in Düsseldorf. - Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW

Transparenz, Teilhabe, Verantwortung

Transparenz, Teilhabe, Verantwortung für die Gemeinschaft – das waren die zentralen Themen, die in den berufspolitischen Anträgen und Diskussionen der Jahrestagung der NRW-Architektenschaft am 27. September intensiv diskutiert wurden. Die 73. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen traf sich in Düsseldorf zu ihrer letzten regulären Sitzung – denn im November wird ein neues Architektenparlament für NRW gewählt.

01. Oktober 2025von Christof Rose

“Wir gestalten Räume, die Menschen verbinden. Wir schaffen Orte, die Identität stiften. Wir übernehmen Verantwortung – für die Baukultur, für die Gesellschaft, für das Land, in dem wir leben und arbeiten!” Mit diesen Worten bekräftigte Ernst Uhing, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, das Selbstverständnis der NRW-Architektenschaft, gerade in Zeiten besonderer Anforderungen an die Demokratie im Sinne des Gemeinwohls zu arbeiten. 

Einfacher und angepasst Bauen!

Weniger Normen und mehr planerische Freiheit für das Planen und Bauen im Bestand: Für diese Ziele werbe die Architektenkammer NRW mit Nachdruck in ihren politischen Stellungnahmen vor dem Landtag, in den MInisterien und Kommunen sowie im politischen Diskurs, erklärte Kammerpräsident Uhing in seinem Bericht an die 201 Delegierten des Architektenparlaments. 

Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, unterstrich in ihrer Videobotschaft an das NRW-Architektenparlament das gemeinsame Bestreben, die Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung konkret so umzugestalten, dass NRW “the place to bau” bleibe. 

AKNW-Präsident Ernst Uhing dankte der Ministerin für ihre Botschaft. Der aktuell diskutierte Referentenentwurf zu Novellierung der Landesbauordnung gehe “in vielen Punkten in die richtige Richtung und greift auch Initiativen und Anregungen der Architektenkammer NRW auf”, erklärte Uhing. So werde die pauschale Inbezugnahme endlich aus dem nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht gestrichen. “Dies ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, um dem Gebäudetyp E, der auf Bundesebene noch zivilrechtlich unterfüttert werden muss, den Weg zu ebnen.” Es müsse nun vermieden werden, dass die Bauordnung diesen wichtigen Impuls für ein normenreduziertes und gleichwohl sicheres Bauen unterläuft. “Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, dass nicht über die Hintertür der Technischen Baubestimmungen kostentreibende, überflüssige und vor allem reine Komfortstandards am Ende doch wieder als verbindliche Vorgaben etabliert werden.”

Zu begrüßen sei, dass die Novellierung der Bauordnung darauf abziele, das Bauen im Bestand zu erleichtern. “Allerdings braucht es dazu Rechtssicherheit für Bauherren, Investoren und für die Planerinnen und Planer”, forderte Präsident Uhing. Die AKNW plädiere dafür, hier insgesamt den bauaufsichtlichen Prüfmaßstab zurückzufahren und mehr Verantwortung in die Hände der Entwurfsverfassenden zu geben. Die dazu vorgeschlagene “Oldtimer-Regelung” stelle einen Paradigmenwechsel beim Bauen im Bestand dar. “Aber genau diesen brauchen wir, wenn wir die Potentiale für mehr Wohnraum heben wollen”, rief AKNW-Präsident Ernst Uhing.

Vergabebeschleunigung

Besonders kritisiert wurde von der AKNW-Vertreterversammlung das am Vortag im Bundesrat beschlossene Votum zum Vergabebeschleunigungsgesetz, worin sich die Länder mehrheitlich für die Verdrängung des Prinzips losweiser Vergabe zugunsten erleichterter Gesamtvergaben aussprechen. Das sei mittelstandsfeindlich und für unseren Berufsstand nicht hinnehmbar, so die Auffassung des NRW-Architektenparlaments.

Ausbildung ausbauen – nicht reduzieren!

Auf klare Ablehnung des NRW-Architektenparlaments trifft die Ankündigung der Hochschulleitung der Bergischen Universität Wuppertal, den dortigen Studiengang Architektur bis zum Jahr 2033 zu schließen. Mit einem deutlichen, einstimmigen Votum wurde ein entsprechender Antrag verabschiedet. “Es darf keine Einsparungen zu Lasten der Baukultur und der Nachhaltigkeit in der Architekturausbildung geben”, rief Kammerpräsident Ernst Uhing unter dem Applaus der Vertreterversammlung. “Die vollständige Schließung dieses traditionsreichen Studienganges wäre mit Blick auf die Strukturen und Bedarfe unseres Berufsstandes ein dramatischer Verlust und ein fatales Zeichen für die Architekturausbildung in NRW und damit völlig inakzeptabel!”

Der Wissenschaftsstandort NRW dürfe mit Blick auf den planerischen Nachwuchs nicht sparen, sondern muse in die Zukunft des Landes investieren. Die AKNW freue sich deshalb über das Interesse der TU Dortmund, dort einen Studiengang Landschaftsarchitektur einzurichten. “Hier liegt der Ball nun schon seit längerem bei der Landesregierung und ich hoffe, dass dieser nun aufgenommen und mit Nachdruck weitergespielt wird”, appellierte Ernst Uhing.

Bau-Turbo der Bundesregierung

Das Vorhaben der Bundesregierung, mittels des “Bau-Turbo” schnell mehr Wohnungsneubau in Deutschland zu ermöglichen, trifft in der Zielbeschreibung auf Zustimmung der NRW-Architektenschaft. “Genauso richtig ist aber auch, dass bezahlbarer Wohnraum nicht auf Kosten von Klima-, Umwelt- und Gestaltungsqualität entstehen darf – nachhaltige und qualitative Standards müssen gewahrt bleiben, davon sind wir überzeugt”, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen schieße allerdings mit der Neufassung des Paragrafen 246e BauGB über das Ziel hinaus. Dieser sieht u.a. vor, dass Kommunen nach einer zweimonatigen Prüfung neue Wohnbauvorhaben genehmigen können, ohne dass ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. “Das ist völlig inakzeptabel, auch weil dadurch total falsche Anreize gesetzt werden”, bekräftigte Präsident Uhing unter Applaus des nordrhein-westfälischen Architektenparlaments.

Leitbild der NRW-Architektenschaft

Einstimmig verabschiedete das NRW-Architektenparlament ein Leitbild, mit dem grundsätzliche Ziele und Haltungen der Mitglieder der Architektenkammer NOrdrhein-Westfalen schriftlich formuliert. Neben kollegialen Grundsätzen betont die Architektenschaft darin vor allem die Verantwortung des Berufsstandes für eine lebenswerte Umwelt, Klimaschutz und das gesellschaftliche Miteinander aus der Perspektive der planenden Berufe.

Um die Qualität von Architektur, Freiraumgestaltung und Stadtentwicklung zu sichern, sei es wichtig, den Titelschutz zu stärken und das gemeinsame Selbstverständnis des Berufsstandes weiterzuentwickeln, so die Vertreterversammlung in einem Antrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Berufspolitische Anträge

Bewahrung der losweisen Vergabe, Engagement gegen die wachsende Tendenz zur GU/GÜ-Vergabe, Bedeutung des Wettbewerbswesens unterstreichen: Der Kampf um Qualität in Architektur und Planung zog sich durch zahlreiche Anträge zur berufspolitischen Arbeit der Kammer. Dazu gehört auch der Vorstoß, sich dafür einzusetzen, dass Abrisse von Bauwerken in den Gebäudeklassen 1 bis 3 einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden, um sicherzustellen, dass die Expertise des Berufsstandes mit dem Ziel der größtmöglichen Nutzung grauer Energieen in solche Prozesse einzubinden ist.

Darüber hinaus wird sich die Kammer intensive kritisch mit dem Thema “Modulares und serielles Bauen” befassen, insbesondere mit Blick auf Angebote von GU/GÜ-Unternehmen wie aktuell im Schulbau. 

Im Bereich der Digitalisierung des Berufsstandes wird die AKNW Wege suchen, um Open-Source-Software zu unterstützen und damit die Sicherheit der qualifizierten Daten von Planungsbüros zu sichern.

Transparenz und Vergabe

Um die Transparenz in Vergabeprozessen zu stärken, soll ein Konzept für die Übernahme eines “Vergabekompass” entwickeln, wie es ihn bereits in den Architektenkammern Bayern und Berlin gibt. Entsprechende Überlegungen des AKNW-Wettbewerbsausschusses wurden von der Vertreterversammlung einstimmig unterstützt. Zudem beschloss die VVS, sich im Rahmen der anstehenden Novellierung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) dafür einzusetzen, geeignete Beteiligungsverfahren in Wettbewerbe zu integrieren.

Gender und Diversität

Ein großes Anliegen bleibt der nordrhein-westfälischen Architektenschaft die Umsetzung von Chancengleichheit sowie die Stärkung der Diversität in der Branche. Präsident Ernst Uhing verwies in seinem Tätigkeitsbericht auf die zwei Veranstaltungen der AKNW zum WIA-Festival (“Women in Architecture”) im Sommer 2025, die auf sehr große Resonanz gestoßen waren und die den Bedarf an dem weiteren fachlichen Diskurs deutlich gemacht hätten. Die Vertreterversammlung dankte dem Arbeitskreis Chancengleichheit für sein Engagement und bekräftigte, dass die AKNW intensiv weiter an den Herausforderungen arbeiten werde.

Kammerhaushalt 2026

Der Haushalt der Architektenkammer NRW wird im kommenden Jahr 12,4 Millionen Euro umfassen. „Bei der Aufstellung des Haushaltsplans sind die einzelnen Titel im Hinblick auf die erkennbaren Aufgaben und Anforderungen für das Haushaltsjahr 2026 kritisch, bedarfs- und marktorientiert geprüft worden“, erklärte die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Vorstandsmitglied Friederike Proff, der VVS, die eine Beitragsanpassung von 3,92 % beschloss. Der Grundbeitrag für das Jahr 2026 wird 318,50 € betragen.

Versorgungswerk mit guten Zahlen

Das Versorgungswerk der AKNW habe die anhaltende schwierige Marktlage im zurückliegenden Jahr gut überstanden, berichtete Wolfgang Zimmer als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW. Der Rechnungszins sei erreicht worden, das Vermögen insgesamt weiter planmäßig gewachsen, die Mitgliederentwicklung weise keine Auffälligkeiten auf, und neue Rekordsummen konnten sowohl auf der Seite der Einzahlungen und als auch bei den Rentenauszahlungen erreicht worden. „Absehbar ist, dass das Versorgungswerk im Jahr 2025 die gesetzten Ziele mindestens erreichen wird, diese vielleicht sogar wieder übertrifft“, resümierte Wolfgang Zimmer.

Das aktuelle versicherungsmathematische Gutachten weise einen Überschuss von mehr als 900 Millionen Euro aus, das stelle einen Rekordwert dar, so Wolfgang Zimmer unter dem Applaus der VVS. Daraus würden die gesetzlich vorgeschriebene Verlustrücklage aufgefüllt, ergänzt um eine Stärkung der Reservemittel. Zudem sei eine Erhöhung der Renten von drei Prozent möglich. In gleicher Weise werden für die aktiven Mitglieder die Anwartschaften der RBG 2 dynamisiert. Diese leistungsverbessernden Maßnahmen werden zum Jahresbeginn 2026 wirksam. Einschließlich der weiter gestärkten Schwankungsreserve stehe das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW äußerst stabil und krisenresistent dar. „Das ist eine tolle Nachricht für unsere Solidargemeinschaft“, resümierte Wolfgang Zimmer unter dem Beifall der Delegierten.

Die VVS erteilte zugleich den Auftrag, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um das Versorgungswerk für die junge Generation attraktiv zu halten.

Versorgungswerk 2.0

Einstimmig beschloss die Vertreterversammlung einige strukturelle Änderungen im Aufbau des Versorgungswerks der AKNW. Oberstes Beschlussorgan wird künftig eine eigene Vertreterversammlung sein, in der auch Delegierte der angeschlossenen Kammern, d. h. der Architektenkammern Hessen, Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW Sitz und Stimme haben werden. „Für die Versicherten ändert sich nichts, wohl aber in den Strukturen“, betonte Wolfgang Zimmer als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses. 

 

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  • Zwei Männer stehen in einem Raum und lächeln in die Kamera, ein Mann hält einen bunten Blumenstrauß fest.
    Standing Ovations: AKNW-Vorstandsmitglied Martin Müller war zwölf Jahre lang auch als Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer auf Bundesebene aktiv. Nachdem er im September nicht mehr zur Wahl des BAK-Präsidiums angetreten war, dankte AKNW-Präsident Ernst Uhing und die Vertreterversammlung der Kammer sehr herzlich für die geleistete Arbeit. - Foto: Christof Rose / Architektenkammer NRW
  • Viele Leute sitzen in einem Raum auf Stühlen, auf einer Leinwand wird ein Videogrußwort von  Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, gezeigt.
    Per Videobotschaft zugeschaltet: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, sprach Änderungen für die Landesbauordnung an, die das Planen und Bauen in Nordrhein-Westfalen einfacher und schneller machen sollen. - Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW
  • Ein Mann steht an einem Pult und spricht in ein Mikrofon.
    Erläuterte die Beschlussvorlagen für das „Versorgungswerk 2.0“: Wolfgang Zimmer, langjähriger Vorsitzender des Verwaltungsrats des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW, wurde mit großem Applaus für seine geleistete Arbeit über viele Jahre mit lang anhaltendem Applaus verabschiedet. - Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW
  • Ein Mann steht an einem Pult und spricht in ein Mikrofon.
    Schlusswort Ernst Uhing: Was ist in den vergangenen 13 Jahren gravierend anders geworden? Wir haben gemeinsam viel erreicht und viele Themen vor Augen. Grundsätzlich stimmt mich nachdenklich, dass in der Tendenz heute in der Gesellschaft wieder stärker ideologisch diskutiert wird. Wir sollten uns weiter auf den inhaltlichen Diskurs konzentrieren. Wichtig bleibt ein kollegialer Austausch auf Augenhöhe. - Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW
  • Zahlreiche Menschen sitzen in einem Raum, einige von ihnen heben die Hand zu einem Handzeichen.
    Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW
    Ende des Karussells

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