Update der Orientierungshilfen zur Vertragserstellung nach EuGH-Urteil

Durch das Urteil wird die HOAI im Übrigen aber nicht tangiert. Weder die Leistungsbilder noch die Honorartabellen als solche stehen zur Diskussion.

04. Juli 2019

Aufgrund des Urteils empfiehlt es sich allerdings mehr denn je, frühzeitig schriftliche Verträge abzuschließen, in denen die Vergütungshöhe eindeutig geregelt ist. Hierbei können die Vertragsparteien auch weiterhin Bezug auf die HOAI nehmen, wobei ausdrücklich festgelegt werden sollte, ob der Mittel-, Höchst- oder Mindestsatz zugrunde gelegt wird.
Die AKNW stellt auf ihrer Homepage im Bereich Mitglieder/Service/Downloads ab sofort eine aktualisierte Fassung der Orientierungshilfen zur Vertragserstellung zur Verfügung. In dieser Version ist durch geringfügige Klarstellungen und ausdrückliche Vereinbarungen zu den einzelnen Honorarparametern die Rechtslage nach der EuGH-Entscheidung bereits berücksichtigt. Es wird empfohlen, für den Abschluss neuer Verträge ab sofort auf diese Fassung zurückzugreifen.

FAQs zur HOAI - hier finden Sie die Antworten der Bundesarchitektenkammer auf die wichtigsten Fragen zur HOAI.

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