Vergabetag: Planungsleistungen kommunal vergeben

Das Thema kam an: Über 250 Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fanden sich am 22. November im traditionsreichen Düsseldorfer „Malkasten“ ein, um sich mit der Vergabe von Aufträgen durch Städte und Gemeinden zu beschäftigen. „Kommunale Vergabe von Planungsleistungen – das klingt auf den ersten Blick etwas akademisch. Aber auf den zweiten Blick erkennt man schnell die Relevanz dieses Themas für unsere Mitglieder, seien es freiberuflich Tätige oder Mitarbeiter in kommunalen Behörden“, begrüßte AKNW-Präsident Ernst Uhing die Teilnehmer und wies darauf hin, dass Leistungen der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung mehr seien als die Summe messbarer Eignungskriterien. „Aus diesem Grund müssen wir die besonderen Vorzüge des konzeptionellen und generalistischen Planungsansatzes aller unserer Fachrichtungen gegenüber kommunalen Auftraggebern und in der Öffentlichkeit deutlich herauszustellen“, hob Uhing hervor.

29. November 2018von Jan Schüsseler

Zum inhaltlichen Einstieg erläuterte AKNW-Vorstandsmitglied Jochen König, Vorsitzender des Ausschusses „Wettbewerbs- und Vergabewesen“, die umfassende Vorbereitung der Veranstaltung. „Wir haben uns mit Mitarbeitern von Planungsbehörden und der Immobilienwirtschaft verschiedener Kommunen ausgetauscht und genau zugehört“, erläuterte König. Dabei habe sich gezeigt, dass die Problemlagen in den Regionen des Landes durchaus unterschiedlich seien. „Während in den rheinischen Großstädten Aspekte der Qualitätssicherung und der Partizipation bei der Entwicklung neuer Quartiere im Vordergrund standen, wurde in Bielefeld insbesondere die ablehnende Haltung von Bürgerinitiativen und politischen Kräften bei der Entwicklung von Bauprojekten bedauert“, so König. Die Wahrung und Steigerung der Baukultur durch die Auslobung von Planungswettbewerben sei insbesondere im Münsterland ausgeprägt. Mit Vertretern von Kommunen des Ruhrgebiets seien Schwierigkeiten bei der Bedarfs- und Programmplanung für Bauprojekte diskutiert worden, die auf die schlechte Personalausstattung der Behörden zurückzuführen seien

Virulente Themen in den Regionen

Die Auslobung von Wettbewerben sei von mehreren Kommunen als zeit- und kostenaufwändig eingeschätzt worden. König verwies hierzu auf eine Studie des BBSR aus dem Jahr 2013, nach der diese häufig gegen Wettbewerbe vorgetragene Argumentation nicht haltbar sei. Er machte deutlich, dass es für die Vergabe von Planungsleistungen der öffentlichen Hand in der Regel neben dem Verhandlungsverfahren den Planungswettbewerb und die Mehrfachbeauftragung gebe. Zudem könnten in geeigneten Fällen Workshops zur Vorbereitung der Vergabe durchgeführt werden. „Es ist erfreulich, dass sich Kammern und Verbände eindeutig gegen die Beteiligung ihrer Mitglieder an vergabe- und berufsrechtlich problematischen ‚grauen‘ Verfahren positioniert haben“, schloss Jochen König seinen Impulsvortrag.

Vergaben ohne Wettbewerb rechtlich angreifbar?

Die Sicht auf Vergabeverfahren als Auftragnehmer vermittelte der Münchner Architekt Georg Brechensbauer, dessen Büro Brechensbauer Weinhart + Partner seit vielen Jahren große Projekte für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber realisiert, auch in Nordrhein-Westfalen. „Wir beteiligen uns sowohl an Wettbewerben als auch an Verhandlungsverfahren“, erläuterte Brechensbauer und ergänzte: „85 Prozent der Verfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb sind nicht korrekt und vergaberechtlich angreifbar.“ Er erläuterte ausführlich anhand eines Verhandlungsverfahrens, in dem unterhonorierte Lösungsvorschläge verlangt wurden, wie Architekten rügen und erfolgreich Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern beantragen können. „Allerdings können Sie dann nicht erwarten, anschließend beauftragt zu werden“, resümierte Brechensbauer. Er wies zudem auf die Kosten hin, die in Nachprüfungsverfahren entstehen. „Aber die Beteiligung an Wettbewerben ist für Planungsbüros deutlich teurer“, hob Brechensbauer hervor.

Honorare für Teilleistungen addieren?

„Wir Juristen gelten in Vergabeverfahren ja eher als Spaßbremsen“, begann Dr. Alexander Fandrey, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht aus der Düsseldorfer Kanzlei Kapellmann, seinen Vortrag zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen. Es gelang Dr. Fandrey jedoch überzeugend, vergaberechtliche Zusammenhänge pointiert und verständlich darzustellen. „Es ist durchaus richtig, dass das Vergaberecht nach jeder Novelle etwas komplexer wird“, räumte er ein. Insbesondere ging er auf die unklare Rechtslage der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen zur Beurteilung der Schwellenwertrelevanz ein. Unklar sei, ob die zur Realisierung eines Gebäudes erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen getrennt betrachtet oder addiert werden müssen. „Leider hat die EU-Kommission bisher nur mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, aber keine Rechtssicherheit geschaffen“, bedauerte Dr. Fandrey. Weiterhin befasste er sich mit der sehr allgemeinen und daher umstrittenen Regelung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen in § 50 UVgO. „Das ist kein juristisches Glanzstück“, kommentierte Alexander Fandrey kritisch und riet im Zweifel zur Einholung von drei Angeboten.

Partizipation in Bonn

Für den Deutschen Städtetag sprach Michael Isselmann, Stadtplaner und Leiter des Planungsamtes der Stadt Bonn. „Wir müssen quartiersorientiert planen und Menschen begeistern“, hob Isselmann hervor. Am Beispiel des Quartiers Neu-Tannenbusch in Bonn stellte er die Struktur eines verwaltungsinternen Projektleitungssystems vor, das kurze Dienstwege und rasche Entscheidungen ermögliche. „Auf diese Weise konnten wir den Bebauungsplan in nur neun Monaten aufstellten“, berichtete Isselmann. In einem kontinuierlichen Diskurs wurden die Bewohner und auch private Unternehmen in das Verfahren eingebunden. So konnte der Abriss und Neubau eines Einkaufszentrums erwirkt werden.

Als weiteres Projekt stellte Isselmann die Rahmenplanung zur Weiterentwicklung des Bundesviertels vor. Hierzu war ein aufwändiges Werkstattverfahren im ehemaligen Plenarsaal des Bundestags mit vier Planungsbüros durchgeführt worden. Als problematisch für die Vergabe von externen Leistungen durch Kommunen stellte Isselmann dar, dass nach einer Untersuchung des Deutschen Städtetages in gut einem Drittel der Verfahren lediglich ein oder zwei Angebote eingereicht wurden.

„Auftraggeberrolle aktiv wahrnehmen!“

Ruth Orzessek-Kruppa, Leiterin des Planungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, berichtete über Projekte der Stadtplanung, insbesondere die Planung neuer Wohnquartiere. „Wir betreiben konsequente Innen- vor Außenentwicklung unter Wahrung urbaner Qualität“, erläuterte sie. Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Raumwerk D“ habe die Landeshauptstadt umfangreiche Beteiligungsprozesse durchgeführt. „Für diese Verfahren ist viel Vorarbeit nötig. Die Kommunen müssen ihre Auftraggeberrolle aktiv wahrnehmen“, stellte Orzessek-Kruppa dar und hob die Notwendigkeit einer dezidierten Leistungsbeschreibung hervor.

Als weiteres Vergabeinstrument stellte Orzessek-Kruppa den zweiphasigen Planungswettbewerb mit integrierter Bürgerbeteiligung vor. „Unseren ‚Düsseldorfer Weg‘ haben wir auch mit der Architektenkammer abgestimmt“, betonte sie und zeigte die Ergebnisse verschiedener Verfahren, darunter der aufwändig mit der Deutschen Bahn abgestimmte Wettbewerb zur Neuordnung des Bereichs um den Hauptbahnhof. „Unser bedeutendstes Projekt ist derzeit der ‚Blaugrüne Ring“, die Erweiterung der Rheinuferpromenade und die Neuordnung der innerstädtischen Parkanlagen. Hierzu wird ebenfalls ein Wettbewerb ausgelobt, der durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Beteiligungsprozesse flankiert wird“, so Orzessek-Kruppa.

BIM und Vergabe

Hat die Einführung von Building Information Modeling (BIM) in der Architektur Einfluss auf Vergabeverfahren? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Antje Boldt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie für Vergaberecht aus der Frankfurter Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein. Sie erläuterte die Unterschiede zwischen „Closed BIM“, bei dem alle Planungsbeteiligten in einem System arbeiten und Informationsverluste nahezu eliminiert werden können, und „Open BIM“, bei dem die Planer ihre eigene Software verwenden und über IFC-Schnittstellen kommunizieren. „Diese sind noch nicht wirklich ausgereift. Doch das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung aus 2017 festgestellt, dass Closed BIM vergaberechtlich in der Regel unzulässig ist“, führte Prof. Dr. Boldt aus. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn der Auftraggeber ein eigenes System als sogenannten Big Room für alle Planer zur Verfügung stellt. Die Fachanwältin für Baurecht warnte vor der Vereinbarung der Erarbeitung eines As-Built-Modells, da diese mit einem erheblichen Umfang an Nacharbeit verbunden sein könne. „Auch wenn derzeit noch manche rechtlichen Unklarheiten bestehen und über neue Vertragsmodelle diskutiert wird – BIM wird zum Projekterfolg beitragen und bietet Chancen für alle an der Planung Beteiligten“, prophezeite Prof. Dr. Boldt.

Elektronische Vergabeplattform

Seit dem 18. Oktober 2018 ist muss die Vergabe von Planungsleistungen öffentlicher Austraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte auf elektronischem Wege bekannt gemacht werden. Wie das in der Praxis funktioniert, stellte Daniel Förster, Geschäftsführer von d-NRW aus Dortmund vor. „Auf unserer Plattform vergabe.nrw.de besteht die Möglichkeit, sowohl Verfahren nach VgV als auch nach UVgO einzustellen“, erläuterte Förster. Die Übertragung in andere Portale wie SIMAP sei ebenfalls möglich. Die Registrierung sei für Auftragnehmer kostenfrei. Daniel Förster stellte in Aussicht, dass die Möglichkeit zur Bekanntmachung von Planungswettbewerben im Jahr 2019 implementiert werden solle.

Betreuung von Planungswettbewerben

Einen spannenden Vortag über die Betreuung von Planungswettbewerben hielt Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt aus Duisburg, dessen Büro bereits zahlreiche Verfahren gemanagt hat. „Ziel ist immer Lösungsvielfalt für Bauaufgaben, die unsere Umwelt für zwei bis drei Generationen prägen werden“, so Jürgensmann. Besondere Bedeutung maß er der sorgfältigen Abstimmung der Auslobung und der frühzeitigen Einbindung des Preisgerichts bei. „Ich kann nur davor warnen, Wettbewerbe auf der Grundlage vager Aufgabenbeschreibungen, Fantasien und Annahmen auszuloben“, mahnte Jürgensmann. Als wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit sah der Landschaftsarchitekt und Wettbewerbsbetreuer das Zusammenbringen der vielen an Wettbewerben beteiligten Akteure: „Da menschelt es gewaltig.“ Weiter betonte er, dass in Zeiten guter Baukonjunktur den Teilnehmern ein großzügiger Bearbeitungszeitraum gewährt werden solle. Er stellte das umfassende Beratungsangebot der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vor und zog aus seinen Erfahrungen das Fazit: „Wettbewerbe machen glücklich!“

Planungswettbewerb als Vergabestandard

Das konnte Henrik Schumann, Stadtplaner und Planungsdezernent der Stadt Siegen, vollauf bestätigen. Auch den Mehrwert der Betreuung durch externe Fachbüros hob Schumann hervor. „Bei unserem aufwändigen Projekt ’Siegen – Zu neuen Ufern‘ waren sowohl Bürger als auch Politiker etwas überfordert, was für die Umsetzung vielleicht gar nicht schlecht war.“ Mit kompetenter fachlicher Unterstützung habe die Verwaltung schließlich einen zweiphasigen Wettbewerb ausloben können, der zur Freilegung und Renaturierung der Sieg und zu einer Aufwertung der gesamten Innenstadt führte.

Das mittlerweile vielfach ausgezeichnete Projekt habe dazu beigetragen, so Henrik Schumann, dass der Planungswettbewerb zum Standard für kommunale Planungsaufgaben in Siegen wurde. Schumann zeigte die überzeugenden Ergebnisse der Folgeverfahren zur Neugestaltung der Freiräume rund um den Schlossberg und des geplanten Stadtplatzes „Herrengarten“. Mit dem Wettbewerb zur Umnutzung eines Hochbunkers in ein Museum bereite die Stadt Siegen zurzeit ein besonders ambitioniertes Projekt vor. „Die EU-weite Bekanntmachung hat für uns mittlerweile ihren Schrecken verloren“, konstatierte Schumann und betonte: “Neben dem Qualitätsgewinn durch Wettbewerbe ist für uns auch die zügige Abwicklung ein großer Vorteil dieses Vergabeverfahrens!“

Fachkundig moderiert wurde die Veranstaltung durch die Journalistin Anne Legat aus Münster, die auch die lebhaften Podiumsdiskussionen im Anschluss an die Vortragsblöcke souverän leitete. Jochen König, der Vorsitzende des Kammerausschusses „Wettbewerbs- und Vergabewesen“, zeigte sich mit den Erkenntnissen aus der Veranstaltung überaus zufrieden. „Es stimmt: Wettbewerbe machen glücklich – und der heutige gelungene Tag auch“, lautete sein treffendes Schlusswort.

Die Vorträge

Kommunale Vergabe von Planungsleistungen - Vortrag von Jochen König (PDF)

Praxiserfahrungen mit verschiedenen Vergabearten - Vortrag von Georg Brechensbauer (PDF)

Vergabe unterhalb der EU-Schwelle - Vortrag von Dr. Alexander Fandrey (PDF)

BIM und Vergaberecht - Vortrag von Dr. Antje Boldt (PDF)

Elektronische Vergabe von Planungsleistungen - Vortrag von Daniel Förster (PDF)

Betreuung von Planungswettbewerben - Vortrag von Christian Jürgensmann (PDF)

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