Verlängerung und Verschärfung des Lockdown bis zum 14. Februar 2021

Um die Risiken, die durch die Mutationen des SARS-CoV2-Virus hinzutreten, abzuwenden, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 im Rahmen einer Videokonferenz beschlossen, den Rückgang des Infektionsgeschehens in Deutschland noch einmal deutlich zu beschleunigen. Dazu sollen die bisherigen Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert und teilweise auch verschärft werden. 

20. Januar 2021von Dr. jur. Volker Steves

So soll u.a. die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert werden.

Der Beschluss sieht darüber hinaus auch vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bis zum 15. März 2021 befristete Verordnung erlässt, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
 
Sobald der Beschluss in NRW-Landesrecht („Coronaschutzverordnung NRW“) umgesetzt worden ist, werden wir Sie informieren. Das Gleiche gilt für den Erlass der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Der Beschluss ist hier abrufbar.

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